Mehr als 860.000 Menschen haben die Petition "AfD-Verbot prüfen!" unterschrieben. Die Initatoren waren Renate Voigt von "Omas gegen Rechts" und Thomas Laschyk vom Blog "Volksverpetzer". Sie haben die Petition am Dienstag einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten übergeben. Diese planen, einen Antrag im Bundestag einzubringen, der ein Prüfverfahren für ein AfD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht fordert.
Ein Parteienverbot ist eine sehr brisante Angelegenheit - es wird oft vom schärfsten Schwert des Staates gesprochen. Was hat es mit einem Parteiverbotsverfahren auf sich? Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer steckt hinter dem AfD-Verbotsantrag?
Hinter dem Antrag stehen insgesamt 37 Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken, darunter Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Carmen Wegge (SPD). Ihr gemeinsames Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Der Entwurf für einen AfD-Verbotsantrag liegt seit letzter Woche dem Bundestag. Er kann jetzt von Abgeordneten unterschrieben werden.
Die Gefahr für unsere Demokratie durch die AfD sei so groß, dass der Moment für ein Parteiverbot erreicht sei, sagt Carmen Wegge (SPD) am Dienstag dem WDR. Möglicherweise sei aktuell sogar der letzte Moment gekommen, um so einen Antrag mehrheitsfähig durchzubekommen.
Wie könnte es zu einem Verbot der AfD kommen?
Grundsätzlich kann ein Parteienverbot von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. In einem solchen Verfahren müsste der AfD nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Im aktuellen Fall plant die Abgeordneten-Gruppe, einen gemeinsamen Antrag im Bundestag einzubringen, der ein Prüfverfahren für ein Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht fordert. Anschließend müsste der Bundestag erst über den Antrag beraten und entscheiden.
Vermutlich würde das erst passieren, nachdem der Verfassungsschutz ein neues Gutachten zur AfD bis Ende des Jahres vorgelegt hat. Bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts dürften dann wiederum vermutlich bis zu zwei Jahre vergehen. Ein mögliches Verbot würde also nicht vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft treten.
Warum sind Parteiverbote überhaupt möglich?
Eine wehrhafte Demokratie muss verfassungsfeindliche Parteien bekämpfen können. Deshalb sieht das Grundgesetz vor, dass das Bundesverfassungsgericht über Parteiverbotsverfahren entscheiden kann.
Zu diesem Zweck prüft das Bundesverfassungsgericht zunächst in einem Vorverfahren, ob der Antrag zulässig beziehungsweise hinreichend begründet ist. "Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen", heißt es auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts. Fällt die Einschätzung positiv aus, wird danach das Hauptverfahren eröffnet.
Welche Voraussetzungen braucht es für ein Verbot?
"Ein Parteiverbot hat zwei zentrale Voraussetzungen", sagte Professor Markus Ogorek, Staatsrechtler an der Uni Köln, am Dienstag dem WDR. Zum einen müsse die Partei verfassungsfeindlich sein. "Das heißt, sie muss darauf ausgerichtet sein, die freiheitlich- demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen."
Zum anderen müsse sie eine gewisse "Wirkmächtigkeit" haben. "Damit ist gemeint, dass die Partei dazu in der Lage sein muss, ihr Programm, ihre politischen Ziele in Vollzug zu setzen, also in der Realität umzusetzen." 2017 scheiterte aus diesem Grund das NPD-Verbotsverfahren: Das Bundesverfassungsgericht wertete die Partei zwar als verfassungsfeindlich, aber nicht als durchsetzungsfähig.
Welche Erfolgsaussichten hat ein Verbotsverfahren?
Die Voraussetzung "Wirkmächtigkeit" sieht Professor Ogorek erfüllt. Das sei "bei der AfD überhaupt kein Problem, da sie ja in Landesparlamenten, im Bundestag und auch im Europaparlament vertreten ist."
Schwieriger sei der Nachweis beim Kriterium Verfassungsfeindlichkeit. Es reiche beispielsweise nicht aus, dass der Verfassungsschutz einzelne AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch einstufe. Denn bei diesen Einstufungen gehe es um andere rechtliche Maßstäbe. "Da genügen tatsächliche Anhaltspunkte."
In einem Parteiverbotsverfahren hingegen müsse der Nachweis erbracht werden, dass die AfD darauf aus sei, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. "Und das sind ungleich höhere Maßstäbe", so Professor Ogorek.
Wie steht die Bevölkerung zu einem AfD-Verbot?
Eine knappe Mehrheit lehnt es ab - aber die Zahl der Befürworter steigt. Das ist das Ergebnis des ARD-DeutschlandTrends vom vergangenen Donnerstag. Demnach halten 42 Prozent die Einleitung eines solchen Verbotsverfahrens für angemessen. Das sind fünf Punkte mehr als im Februar 2024. 46 Prozent (minus 5) halten dies für nicht angemessen.
Gleichzeitig sagen zwei Drittel (68 Prozent) der Befragten, eine starke AfD gefährde die Demokratie und den Rechtsstaat.
Unsere Quellen:
- tagesschau.de
- Informationen des Bundesverfassungsgerichts
- ARD-DeutschlandTrend