Einsatzkräfte der Polizei stehen auf einem Rollfeld des Hamburger Flughafens

Lufthansa fordert Schadensersatz von Klimaaktivisten - Droht Beschuldigten Privatinsolvenz?

Stand: 17.12.2023, 17:36 Uhr

Die Lufthansa will Schadenersatz von Klimaaktivisten für deren Flughafen-Blockaden. Für ihre Störaktionen in Düsseldorf, Hamburg und Berlin sollen sie 740.000 Euro zahlen. Doch was, wenn sie das finanziell nicht können?

Der Schaden, den Klimaaktivisten mit Protestaktionen an drei großen Flughäfen angerichtet haben, war für die Fluggesellschaften enorm. Jetzt bittet die Lufthansa-Gruppe sie zur Kasse. Die Beschuldigten sollen Summen bezahlen, die sie sehr wahrscheinlich nicht so ohne weiteres locker machen können.

Laut einem Bericht der "Bild am Sonntag" waren nach Lufthansa-Angaben alleine in Hamburg von einer Protestaktion am 13. Juli 2023 rund 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe mit 8.500 Passagieren betroffen. Für den dortigen Vorfall mache die Lufthansa 400.000 Euro Schaden geltend. Zehn Beschuldigten würden mit Blick auf die Hamburger Proteste die Aufforderungsschreiben zur Zahlung zugestellt.

Für die Aktion in Düsseldorf geht es um 220.000 Euro Schadensersatz

Schadensersatz fordert die Lufthansa der "Bams" zufolge auch für Protestaktionen am Flughafen Düsseldorf am gleichen Tag mit 24 betroffenen Flügen - sowie für eine Aktion im November 2022 am Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg mit 35 betroffenen Flügen. Für die Aktion in Düsseldorf gehe es um 220.000 Euro Schadensersatz. Für den Protest am Berliner Flughafen sollen sechs Beschuldigte bereits die Aufforderungen zur Zahlung in Höhe von 120.000 Euro bekommen haben.

Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Vorsatz

Porträt von Christan Solmecke, Kölner Anwalt für IT- und Internetrecht

Christian Solmecke

Und wenn die Beschuldigten das Geld schlicht nicht haben? Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte dem WDR: "Wenn konkreten Klimaaktivisten nachgewiesen werden kann, dass diese einen Schaden angerichtet haben, dann sind sie auch zum Schadenersatz verpflichtet." Da die Schäden in diesen Fällen vorsätzlich angerichtet worden sind, werde keine Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Das bedeute, dass die Klimaaktivisten selbst den Schaden begleichen müssen.

Falls sie das Geld nicht haben, bleibe nur die Möglichkeit der Privatinsolvenz. "Wenn die Aktivisten sich drei Jahre wohlverhalten, kann eine so genannte Restschuldbefreiung erteilt werden", so Solmecke. Dann wären sie nach drei Jahren schuldenfrei. Die Voraussetzungen hierfür seien aber sehr streng. Für manche von den Aktivisten angerichtete Schäden werde es auch keine Restschuldbefreiung geben. "Das bedeutet, dass dann die Schulden ein Leben lang zurückgezahlt werden müssen“, erklärte der Kölner Rechtsanwalt weiter.

Unsere Quellen:

  • "Bild am Sonntag"
  • Rechtsanwalt Christian Solmecke auf WDR-Anfrage