Im Thailandurlaub bricht sich ein junger Lipper bei einem Roller-Unfall das Genick. Der 25-Jährige muss aufgrund seiner schweren Verletzungen zurück nach Deutschland und dort operiert werden. Aber er hat keine Auslandskrankenversicherung. Er muss die Kosten für den speziellen Ambulanzrückflug in Höhe von 147.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Geld, das der Mann und seine Familie nicht haben. Und nun?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in solchen Fällen nicht. Eine Auslandskrankenversicherung käme für die Kosten auf. Aber der in Thailand verunglückte junge Mann hat im Vorfeld seiner Reise versäumt, eine solche Versicherung abzuschließen. Ein krasser Fehler. Zwar kam über eine Spendenaktion das nötige Geld für den Rücktransport des Lippers schnell zusammen. Besser ist es aber, vor einer Reise in ferne Länder Vorsorge zu treffen und eine Auslandkrankenversicherung abzuschließen.
Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Behandlungskosten im Ausland?
Generell ist es möglich, Notfall-Behandlungskosten, die in einem EU-Land oder in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz anfallen, bei der heimischen gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Aber die Sache hat einen Haken: Entweder erstattet die Kasse die Kosten nach den Tarifen des Behandlungslandes oder nach den Sätzen der eigenen Kasse. Wer sich für Ersteres entscheidet, bekommt nur das bezahlt, was auch ein Patient in diesem Land erhält. Unter dem Strich kann das dazu führen, dass die Kasse nicht alle Kosten übernimmt.
Erfolgt die Erstattung nach den Sätzen der deutschen Krankenkasse, bleibt der Patient oft auf einem Betrag sitzen. Der Grund: Die Behandlung im Ausland ist oft wesentlich teurer als in Deutschland. Hinzu kommt: Für einen etwaigen Rücktransport aus medizinischen Gründen kommt die heimische gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht auf.
Brauchen auch privat Krankenversicherte eine Auslandskrankenversicherung?
Ja. "Auch für privat Krankenversicherte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung meist sinnvoll – insbesondere, wenn vom Versicherer keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden", sagt Bianca Boss, Vorständin der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV).
Für was kommt die Auslandskrankenversicherung auf?
Nach Angaben des BdV kommt sie für die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung sowie für einen medizinisch notwendigen Rücktransport auf. Laut BdV erstattet die Auslandsreisekrankenversicherung unter anderem die Kosten für
- ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
- ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz
- ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt,
- den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch den Rettungsdienst.
Ist eine Auslandskrankenversicherung teuer?
Nein. Nach Angaben des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz gibt es eine Auslandskrankenversicherung schon ab 8 Euro pro Jahr für eine Einzelperson. Familien sind nach den Angaben ab 14 Euro versichert.
Worauf achten beim Abschluss der Versicherung?
Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Holen Sie sich Angebote mehrerer Anbieter ein und vergleichen Sie sie miteinander. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz rät, dabei die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen. Einige Versicherer erstatteten die Kosten für einen Rücktransport nur, wenn er "medizinisch notwendig" ist. Empfehlenswert seien aber eher Versicherungen, bei denen der Rücktransport erfolgt, sobald er "medizinisch vertretbar und vom Patienten erwünscht" ist.
Darüber hinaus empfehlen die Verbraucherschützer, auf die Leistungen der jeweiligen Versicherung zu achten - hier gebe es teils beträchtliche Unterschiede. Manche setzten Betrags- oder Leistungshöchstgrenzen für bestimmte Behandlungen fest, andere verlangen einen Eigenanteil pro Versicherungsfall.
In welchen Fällen muss man eine Auslandskrankenversicherung nicht extra abschließen?
Alle, die eine Kreditkarte haben oder Mitglied in einem Automobilclub sind, sollten in ihre Vertragsunterlagen schauen: Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Auslandskrankenversicherung Bestandteil des Vertrages ist. Zudem gibt es Fluggesellschaften mit Angeboten für Versicherungspakete, die eine medizinische Versorgung im Ausland mit einschließen.