Trotz der Corona-Pandemie finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. Es gelten aber besondere Vorkehrungen. So muss der Mindestabstand von 1,5 Metern in den Wahllokalen eingehalten sowie regelmäßig gelüftet und desinfiziert werden. Vor Ort müssen Tische, Wahlkabinen und Wahlurnen entsprechend platziert und zum Beispiel markierte Laufwege vorgegeben werden. Zudem soll das Infektionsrisiko durch Spuckschutzwände zwischen Wählern und Wahlvorstand verringert werden. Wählerinnen und Wähler sind gehalten, einen eigenen Stift mitzubringen.