Wahl-Lexikon: Absolute Mehrheit

Die absolute Mehrheit ist bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte von Bedeutung. Denn nur der Kandidat, der im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller Stimmen bekommt - also die absolute Mehrheit -, ist auch gewählt. Erreicht keiner die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten nötig, die die meisten und die zweitmeisten Stimmen bekommen haben.

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