Kinder im NRW-Landtag: Not-Betreuung für Sitzungen wird geprüft

Stand: 30.12.2022, 10:07 Uhr

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch ein Thema für Politiker. Daher sind immer mehr Kinder bei Sitzungen im NRW-Landtag dabei. Nun wird eine Not-Betreuung geprüft.

Der Landtag prüft zurzeit die Möglichkeit einer Not-Betreuung für Kinder an Plenartagen. Auch über familienfreundliche Sitzungszeiten wird laut einem Sprecher beraten. "Die bestmögliche Vereinbarung von Familie und Beruf ist eine wichtige Aufgabe für alle Arbeitgeber. Und das gilt besonders für ein modernes Parlament", so Landtagspräsident André Kuper.

André Kuper | Bildquelle: WDR/privat

Tatsächlich bringen Abgeordnete und Mitarbeiter immer häufiger ihre Kinder mit in den Landtag, wie man dort täglich beobachten kann.

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Mandat

Grundsätzlich ist das gestattet, wie ein Sprecher des Landtags sagt. "Im Landtag Nordrhein-Westfalen sind Babys und Kleinkinder jederzeit willkommen, auch während der Parlamentssitzungen im Plenarsaal. Denn die Geschäftsordnung des Landtags verbietet es ausdrücklich nicht, dass Abgeordnete ihre Kinder mit in den Plenarsaal bringen, solange die parlamentarische Ordnung oder die Würde des Parlaments nicht beeinträchtigt ist."

Abgeordnete bei einer Plenarsitzung im Landtag in Düsseldorf | Bildquelle: dpa / Oliver Berg

Der Landtag habe inzwischen "viele Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Mandat" ergriffen. Unter anderem gebe es inzwischen fünf Eltern-Kind-Parkplätze in der Tiefgarage, Wickeltische in allen Behinderten-Toiletten, einen Stillraum, Spiele-Boxen und Kinderstühle in der Kantine. Benutzt wird das auch von Besuchern mit Kindern.

"Babys und Kinder sind im Landtag herzlich willkommen, ganz gleich, ob Abgeordnete sie zu Sitzungen oder in den Plenarsaal mitnehmen oder ob Familien als Gäste in den Landtag kommen." Landtagspräsident André Kuper

Landtagspräsident Kuper betonte ferner: "Der Landtag trifft Entscheidungen für die Zukunft des Landes und damit für die Zukunft der Kinder. Daher ist es selbstverständlich, dass Abgeordnete, aber auch Beschäftigte ihre Tätigkeit im Landtag bestmöglich mit den Aufgaben in der Familie in Einklang bringen können."