Quarantäne - Wann gilt man in NRW als geboostert?

Stand: 04.05.2022, 17:13 Uhr

Wir beantworten Ihre Fragen zum Alltag mit Corona. Hier: Quarantäne - Wann gilt man in NRW als geboostert?

Was genau bedeutet geboostert und gleichgestellt? Unter welchen Umständen zählen auch Genesene dazu? Hier gibt es einen Überblick auf Grundlage der Test- und Quarantäne-Verordnung.

Geimpft-geimpft-geimpft

Als geboostert gilt man unmittelbar nach der dritten Impfung, also noch am selben Tag.

Übrigens: Auch nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson ist eine Zweitimpfung nötig (mit Biontech oder Moderna), um als vollständig geimpft zu gelten. Das hatte das Paul-Ehrlich-Institut Mitte Januar bekannt gegeben. Um als geboostert zu gelten, braucht man also auch in diesem Fall eine dritte Impfung.

Geimpft-geimpft:

Wer nur zweifach geimpft ist, ist vorübergehend Geboosterten gleichgestellt. Voraussetzung: Die zweite Impfung liegt mehr als 14 Tage und weniger als 90 Tage zurück.

Geimpft-genesen:

Mit Geboosterten gleichgestellt sind auch Menschen, die einmal geimpft sind und danach eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatten. Ab welchem Tag sie dann mit Geboosterten gleichgestellt sind und wie lange, dazu "gilt aktuell keine zeitliche Begrenzung", so das NRW-Gesundheitsministerium auf WDR-Anfrage.

Geimpft-geimpft-genesen:

Mit Geboosterten gleichgestellt sind außerdem Menschen, die zweimal bzw. vollständig geimpft sind und danach eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatten. Ab welchem Tag sie dann mit Geboosterten gleichgestellt sind und wie lange, dazu "gilt aktuell keine zeitliche Begrenzung", so das NRW-Gesundheitsministerium auf WDR-Anfrage.

Genesen-geimpft:

Mit Geboosterten gleichgestellt sind auch Menschen, die zunächst eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatten und sich dann einmal impfen ließen. Der Corona-Schutzverordnung ist zu entnehmen, dass sie dann unmittelbar nach der Impfung, also noch am selben Tag, mit Geboosterten gleichgestellt sind.

Genesen-geimpft-geimpft:

Auch wer zunächst eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatte und sich danach zweimal impfen ließ, ist mit Geboosterten gleichgestellt. Dieser Status ist bereits unmittelbar nach der ersten Impfung erreicht.

Genesen:

Auch Ungeimpfte, die nur genesen sind, sind vorübergehend Geboosterten gleichgestellt. Voraussetzung: Der erste positive PCR-Test liegt mehr als 27 Tage und höchstens 90 Tage zurück. Man ist also ungefähr zwei Monate mit Geboosterten gleichgestellt. Ein Schnelltest-Nachweis reicht nicht aus.

Über dieses Thema berichtete am 17.01.2022 auch "Westblick" bei WDR5.

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