Cannabis-Teillegalisierung: Besitz soll bis 25 Gramm straffrei sein

Stand: 16.08.2023, 12:37 Uhr

Das Bundeskabinett hat einer teilweisen Legalisierung des Anbaus und Konsums von Cannabis zugestimmt. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll für erwachsene Privatpersonen straffrei sein. Zudem können Privatpersonen bis zu drei Pflanzen selbst anbauen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis als "Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik" bezeichnet. "Niemand darf das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch laut einer gemeinsamen Mitteilung seines Ministeriums und des Bundesagrarministeriums.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Ziel sei es, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken. "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des gesamten Gesetzesvorhabens", betonte Lauterbach außerdem.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen.

  • Ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden.
  • Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen.
  • In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

Nach dem Beschluss im Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. Im Bundesrat ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber nicht zustimmungspflichtig und wird dort nur besprochen. Mit einem Inkrafttreten rechnet das Ministerium bis zum Jahresende.

Mit Material der Agentur dpa.