Neue Regeln für Heimreisen von geflüchteten Syrern geplant
Stand: 20.12.2024, 06:00 Uhr
Geflüchtete Syrer dürfen nicht wieder nach Deutschland zurück, wenn sie nach Syrien reisen. Laut exklusiven WDR-Recherchen soll sich das ändern. Eine Bundesbehörde sucht nun eine "pragmatische Lösung".
Von Ingrid Bertram und Borhan Akid
Hani Aldakheel ist 34 Jahre alt und 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet. Er lebt jetzt in Rheinbach und arbeitet als Elektroniker für Automatisierungstechnik in einer Raffinerie. Vor anderthalb Jahren hat er die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Doch er hat bisher nichts von der Behörde gehört. Gerne würde er nach dem Sturz des Assad-Regimes nach Syrien reisen, aber er sorgt sich um seinen Aufenthaltstitel.
Einreise gefährdet Geflüchteten-Status
Syrer feiern das Ende des Assad-Regimes in Aleppo
Hanis Sorge um seinen Asylschutz ist grundsätzlich berechtigt, bestätigt auf Nachfrage das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Tatsächlich kann die Behörde den Aufenthaltstitel widerrufen, da der in der Regel aufgrund von politischer Verfolgung gewährt wurde. "Angenommen ich fliehe aus einem Land, in dem ich verfolgt werde und bekomme hier in Deutschland Schutz vor dieser Verfolgung, dann ist es ja eigentlich nur logisch, dass dieser Schutz auch widerrufen werden kann, wenn ich in dieses Land zurückkehre, in dem ich vielleicht nur für einen Urlaub war", erklärt der Sprecher des BAMF Jochen Hövekenmeier.
Behörde sucht Lösung für Geflüchtete
Es gebe aus sogenannten "sittlichen Gründen" auch Ausnahmen, die einen Besuch des Heimatlandes erlauben, zum Beispiel aus familiären Gründen wie einer Beerdigung. Genau deswegen arbeitet das BAMF derzeit an einer Neureglung. "Wir sind gerade dabei, pragmatische Lösungen zu finden, weil das Interesse der Menschen aus Syrien im Moment da ist, in der Heimat zu schauen, ob noch das Haus oder ob die Großeltern noch leben, wie es den Verwandten geht, und das denke ich mal, werden wir auch dauerhaft nicht verwehren können" so Hövekenmeier weiter.
Situation in Syrien entscheidend
Eine andere Frage ist, ob mit dem Sturz des Assad-Regimes der Asylgrund hinfällig wird. Das bleibt weiterhin offen, auch wenn die Äußerungen der neuen syrischen Machthaber positiv ausfallen, so das BAMF. Man müsse sich sicher sein, ob sich das bewahrheitet, bevor man ein neues Lagebild erstellt. Mit diesem Lagebild könne man dann die Asylanträge neu entscheiden oder widerrufen, so der Sprecher des BAMF weiter.
Unsere Quellen:
- Interview mit Hani Aldakheel
- Interview mit Jochen Hövekenmeier (BAMF)
Über dieses Thema berichten wir am 20.12.2024 auch im WDR-Hörfunk: WDR 5-Nachrichten, ab 07.00 Uhr.