Rhein-Sprung auf Firmenfeier: Mann zu Unrecht gekündigt

00:57 Min. Verfügbar bis 18.07.2025

Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters eines Aufzugherstellers, der bei einer Firmenfeier auf einem Partyboot in Köln im Rhein schwimmen gegangen war, war nicht rechtens. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden.