Hände eines Gerichtsvollziehers, der einen Auktionshammer betätigt.

Urteil im Prozess um antike Kunstschätze

Stand: 24.06.2024, 14:52 Uhr

Das Landgericht Hamburg hat zwei Angeklagte im Alter von 84 und 89 Jahren wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei zu Geldstrafen verurteilt.

Die beiden hatten im Sommer 2014 versucht, antike Kunstschätze, die unrechtmäßig in ihren Besitz gelangten und vermutlich aus Raubgrabungen stammten, an das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe zu verkaufen. Das Museum ging zum Schein auf die Angebote ein und informierte die Polizei. Die Gegenstände - ein goldenes Trinkhorn, ein Trinkbecher und goldene Gürtelteile - wurden später bei Hausdurchsuchungen sichergestellt.

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