Ein Tablet, auf dem in einem Browser der Internet-Auftritt der Lost Art-Datenbank geöffnet ist, in der internationale Such- und Fundmeldungen von NS-Raubkunst veröffentlicht werden.

Justizminister: Herausgabe von NS-Kulturgut erleichtern

Stand: 17.04.2024, 17:09 Uhr

Wer einen Anspruch darauf hat, NS-Raubkunst zurückzubekommen, soll sein Recht künftig leichter durchsetzen können.

Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am Mittwoch (17.04.2024) veröffentlicht hat. Kritiker hatten bemängelt, dass es mit dem 2016 vom Bundestag beschlossenen Gesetz schwierig sei, Ansprüche umzusetzen. Konkret soll es im Kulturgutschutzgesetz einen neuen Anspruch auf Auskunft und angepasste Verjährungsregeln geben. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass staatliche Leistungen im Falle der Wiedergutmachung zurückgezahlt werden müssen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte, hunderttausende Kulturgüter seien in Nazi-Deutschland ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden. Mit dem Gesetz solle es erleichtert werden, bestehende Ansprüche auf Herausgabe der Kulturgüter zu erleichtern.

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