Das hat heute das Bundeskabinett entschieden. Zum ersten Mal soll es eine eigene Kategorie für Musikclubs geben. Sie fallen also nicht mehr unter den Nutzungsbegriff der so genannten Vergnügungsstätten - wie Spielhallen und Wettbüros.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) erklärte, die Novelle sei eine gute Nachricht für die Clubkultur. Endlich gebe es nun im Baurecht eine Anerkennung der kulturellen Bedeutung von Clubs. Durch die Novelle könne Clubkultur in der Stadtentwicklung in Zukunft eine größere Rolle spielen.
Das sei gerade im Hinblick auf die zunehmende Verdrängung aus den Innenstädten sehr wichtig. Die Novelle soll in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
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