Symbolbild: Richter:in des Bundesverfassungsgerichts in roter Robe (Ausschnitt)

Öffentlich-Rechtliche rufen BVG an

Stand: 19.11.2024, 15:39 Uhr

ARD und ZDF haben eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht - es geht um die Erhöhung der Rundfunkbeiträge.

Laut ZDF-Intendant Norbert Himmler steht und fällt eine unabhängige Berichterstattung mit der Unabhängigkeit der Finanzierung der Programme. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zu erhöhen - bis zum Jahreswechsel. Dieser Termin ist laut einer ARD-Pressemeldung aber nicht mehr zu halten, da sich Bundesländer bisher nicht auf eine gemeinsame Linie zur Beitragserhöhung einigen konnten. Schon im Jahr 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht die Beitragserhöhung der KEF-Empfehlung entsprechend angeordnet.

Die Kulturnachrichten hören Sie in den Sendungen Mosaik, Kultur am Mittag und Resonanzen auf WDR 3 sowie Scala auf WDR 5.