Täter droht lange Haftstrafe
Messerstecherei in Neusser Jobcenter
Stand: 06.03.2013, 10:20 Uhr
Gut fünf Monate nach der Tötung einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss begann am Mittwoch (06.03.2013) der Prozess gegen einen 52-jährigen Mann. Der Arbeitslose soll die 32-jährige Frau aus Wut über eine Datenschutzerklärung erstochen haben. Angaben zur Sache will der Angeklagte zunächst nicht machen.
Von Martin Teigeler
Der Fall löste eine Debatte über die Sicherheit von Behördenmitarbeitern aus: Wie kam es dazu, dass ein Erwerbsloser mit zwei Messern in ein Neusser Jobcenter geht und eine Sachbearbeiterin tötet? Vor dem Landgericht Düsseldorf muss sich der 52-jährige Angeklagte Ahmed S. wegen Mordes verantworten. Das Gericht hat sieben Prozesstage angesetzt. S. droht eine lebenslange Haftstrafe, wobei nach Angaben eines Gerichtssprechers "auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht kommt". Dies würde bedeuten, dass nicht nach 15 Jahren geprüft werden muss, ob der Rest der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann.
Wütend wegen Datenschutzerklärung
Zum Auftakt des Prozesses erklärte der Angeklagte, dass er zunächst keine Angaben zur Sache machen werde. Laut Anklage und Polizei betrat S. am 26.09.2012 gegen 9.00 Uhr die Geschäftsräume eines Jobcenters in Neuss. Er wollte einen Mitarbeiter zur Rede zu stellen, gab der Beschuldigte später an. S. war wütend auf den Sachbearbeiter. Routinemäßig war S. rund zwei Wochen zuvor eine Datenschutzerklärung vorgelegt worden, die eine Weitergabe seiner Daten an mögliche Arbeitgeber erlaubte. Als S. später im Fernsehen einen Bericht über die Geschäftemacherei mit Meldedaten sah, will er sich fürchterlich aufgeregt haben und seine Unterschrift unter die Datenschutzerklärung bedauert haben. In seiner Wut ging er bewaffnet mit zwei langen Messern ins Jobcenter.
Nach der Tat schlossen die Jobcenter in Neuss für einige Tage
Da der Sachbearbeiter an diesem Tag keinen Dienst hatte, suchte er das Büro der 32-Jährigen auf. S. kannte sein Opfer von anderen Beratungsgesprächen. Plötzlich soll er auf die hinter ihrem Schreibtisch sitzende Frau an jenem Septembertag eingestochen haben. Der Mitarbeiterin gelang es laut Staatsanwaltschaft zunächst noch, den Angeklagten wegzuschubsen. Doch der Täter zückte der Anklage zufolge ein zweites Messer und erstach die Frau. Vor dem Jobcenter wurde er festgenommen.
Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht
Der Tatort: Jobcenter in Neuss
Die Rechtsanwälte des Angeklagten wollen sich im Prozess gegen den Mord-Vorwurf wehren. Ahmed S. werde die Tötung vor Gericht einräumen, nicht aber die Tötungsabsicht, sagte sein Strafverteidiger Horst Ruthmann zu WDR.de. S. habe das Opfer "nicht töten, sondern nur verletzen wollen". Neben dem Mord-Vorwurf werde man auch über die Schuldfähigkeit des Angeklagten sprechen. Vom Gericht eingeholte Gutachten gingen bislang davon aus, dass S. schuldfähig sei. Den geistigen Zustand seines Mandaten wollte Ruthmann vor Prozessbeginn nicht bewerten. Laut Medienberichten wird die Intelligenz des angeblich schon zuvor als gewaltbereit bekannten Mannes in einem Gutachten niedrig eingestuft.
NRW-Arbeitsminister Schneider warnte vor Jobcentern als Hochsicherheitstrakte
Das Verbrechen von Neuss löste eine politische Debatte aus - über den Frust von Arbeitslosen, über die Sicherheit in den Arbeitsagenturen, über den Hass einzelner Menschen auf Behörden. "Das ist ein abscheuliches Verbrechen und durch nichts zu rechtfertigen", sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Auch NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider zeigte sich bestürzt. Zugleich betonte der SPD-Politiker, man könne die Arbeitsämter nicht in Hochsicherheitstrakte verwandeln. Arbeitslosen-Initiativen verurteilten die Gewalttat, wiesen aber auch auf den wachsenden Frust von Erwerbslosen über einen oftmals als schlecht empfundenen Service der Arbeitsverwaltung hin.
Mehr Security, mehr Pfefferspray?
Mit verschärften Sicherheitsvorkehrungen reagierten die Behörden auf die Bluttat. Im Neusser Jobcenter wurde Security-Personal eingestellt. An einem Standort des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss wurden Durchgangstüren eingebaut, wie eine Sprecherin sagte. Der Bluttat waren in Neuss kleinere Zwischenfälle vorausgegangen. Es gab "gelegentlich verbale Attacken gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Beleidigungen und 'Türen schlagen'", sagte eine Jobcenter-Sprecherin. Vor Prozessbeginn schottete sich das Neusser Jobcenter ab. "Der Prozess belastet meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut sehr", warb Wendeline Gilles, Geschäftsführerin des Jobcenters um Verständnis. "Wir werden während des Prozesses weiterhin psychologisch beraten und unterstützt."
Unter dem Titel "Mit offenen Augen" legte eine Arbeitsgruppe der NRW-Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ein knapp 50-seitiges Papier zur "Gewaltprävention" vor. Das Konzept gebe aber "ausdrücklich keine Handlungsempfehlung", sagte eine Sprecherin der Regionaldirektion. Die Überlegungen in dem Papier reichen von Zugangskontrollen vor dem Arbeitsamt bis zur besseren Schulung der Mitarbeiter beim Umgang mit sozialen Medien, damit sie von potenziellen Tätern nicht via Twitter oder Facebook ausgekundschaft werden können. Gerüchteweise bewaffnen sich einzelne Jobcenter-Mitarbeiter mittlerweile mit Pfefferspray - als Abwehrwaffe in der Schreibtisch-Schublade. "Jedwede Form von 'Bewaffnung' (zum Beispiel Pfefferspray) von Mitarbeiten in Arbeitsagenturen und Jobcentern ist weder gewünscht noch wird sie stillschweigend geduldet", teilte die Regionaldirektion dazu mit. Aus rechtlichen Gründen sei allerdings die Durchsuchung von Mitarbeitern sowie deren Taschen verboten.