Westpol. 14.04.2024. 17:36 Min.. UT.
DGS. Verfügbar bis 14.04.2029. WDR.
Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat gegen die Landesverfassung verstoßen. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil klar gemacht, dass die Ministerin ihre Akten zur umfassenden Aufklärung der Flutkatastrophe hätte zur Verfügung stellen müssen. Geklagt hatte die Opposition, die hatte die Herausgabe von Akten für den Untersuchungsausschuss verlangt.