Günstige Generika statt Original

So läuft das mit den Ersatz-Medikamenten

Stand: 25.02.2015, 16:00 Uhr

Zu unserer Aktion "Wie klappt's mit dem Kassenrezept" haben wir etliche Kommentare und Nachfragen bekommen. In unserem Faktencheck beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Ersatz- und Original-Medikamente.

Dürfen Generika-Medikamente anders wirken als das Original?

Der Dinslakener Apotheker Werner Heuking drückt es diplomatisch aus: "Die Wirkung sollte zumindest die selbe sein wie beim Original." Sie ist es aber nicht immer zu 100 Prozent, erklärt der Sprecher des Apothekerverband Nordrhein und weist darauf hin, dass bei den nachgemachten Produkten Zusatzstoffe in anderer Zusammensetzung auch andere Nebenwirkungen haben können. Bestes Beispiel sei eine Laktose-Unverträglichkeit, die oft berücksichtigt werden müsse.

Dabei kommt es ganz auf das Krankheitsbild an: Ein Schilddrüsenmedikament sollte stets von der selben Firma kommen, da sich durch Mikrogramm-Unterschiede erhebliche Folgen auf den Hormonhaushalt ergeben könnten. "Andere Produkte für gängige Volkskrankheiten wie Paracetamol gibt es fast unendlich viele und die sind dagegen völlig unkritisch", sagt Werner Heuking.

Muss ich Generika in der Apotheke akzeptieren?

"In der Regel ja", sagt Sigrid Averesch vom Verband der Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen, "wenn die Krankenkasse die Kosten bezahlen soll". Aus deren Sicht seien das "ebenso gute Medikamente wie das Original", werden bei den gleichen Krankheiten eingesetzt und sind ebenfalls klinisch getestet. Einzige Ausnahme: Wenn der Arzt auf dem Rezept "Aut Idem" (aus dem Lateinischen: "oder das gleiche") durchstreicht - dann muss die Apotheke das Original-Medikament herausgeben, das die Krankenkasse dann auch erstatten muss. Die Notwendigkeit müsse allerdings vom Arzt belastbar nachgewiesen werden können, schränkt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein diese Möglichkeit des Arztes ein.

Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse das Originalpräparat ablehnt?

"Erster Ansprechpartner für den Versicherten sollte immer der Arzt sein", sagt Sigrid Averesch. "Verschreibt er aus medizinischen Gründen das Original, akzeptieren die Krankenkassen das auch." Sollte die Krankenkasse trotz des gestrichenen "Aut idem" die Kosten nicht tragen, rät Gesundheitsökonom Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen zu weiteren Schritten: "Wenn Patienten mit der Entscheidung nicht zufrieden sind, sollten sie Widerspruch einlegen und vor das Sozialgericht gehen."

Wann und wie dürfen Ärzte das Original-Medikament verschreiben?

Sollte ein Patient das Generikum nicht vertragen, etwa weil er auf einen Farbstoff allergisch reagiert, kann der Arzt aus medizinischen Gründen das Originalpräparat verschreiben. Allerdings muss er sich dafür gegenüber der Krankenkasse möglicherweise rechtfertigen. Genau das sei aber das Problem, schreibt "Detlef Peh" auf der Seite der Aktuellen Stunde im Internet-Netzwerk Facebook, der sich als Arzt bezeichnet: "Wir bekommen dann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und müssen dann aus unserem Budget die Mehrkosten selbst tragen."

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bestätigt: Sollte der Arzt sein Arzneimittelbudget unbegründet überschreiten, könne es zu einem Prüfverfahren und nachfolgend auch zu einer Rückzahlung kommen. "Insofern müssen die Vertragsärzte jede Verordnung eines Original-Präparates sorgsam abwägen." Gesundheitsökonom Jürgen Wasem rät trotzdem zu Entschlossenheit: "Die Ärzte haben die Therapiehoheit. Wenn sie sagen, die Patienten brauchen genau das Medikament, hat sich die Kasse zu fügen."

Warum sind den Krankenkassen die Nachahmerprodukte lieber?

Die Generika sind meist um bis zu einem Drittel preiswerter, weil die Hersteller keine Forschungskosten für das Medikament hatten. Jede Krankenkasse schließt außerdem Verträge mit bestimmten Herstellern ab, die weitere Rabatte ermöglichen. Wenn der Apotheker das Rezept prüft, kann er schnell am Computer nachvollziehen, für welches Produkt die Krankenkasse die Kosten übernimmt und wird auch nur dieses herausgeben.

Welche Möglichkeiten haben die Apotheker in dieser Situation?

"Wir müssen die Patienten so bedienen, wie es die Kassen vorgeben", sagt Apotheker Werner Heuking. Allerdings versteht er sich mit seinen Kollegen auch als "Dolmetscher der Pharmazie". Im Gespräch mit den Kunden tauche so mancher Hinweis auf, der dann nicht übergangen werde. "Dann halten wir entweder selbst Rücksprache mit der Arztpraxis, oder der Patient stellt sich mit seinem Problem dort noch einmal vor."