Auflösung

Wie klappt's mit dem Kassenrezept?

Stand: 24.02.2015, 20:12 Uhr

Bekommen Sie in Ihrer Apotheke immer das, was Ihr Arzt verschrieben hat? Oder müssen Sie sich mit Nachahmerprodukten (Generika) zufrieden geben? Müssen Sie für das Originalmedikament draufzahlen? Sigrid Averesch vom Verband der Ersatzkassen e.V. NRW hat Ihre Fragen beantwortet.

Aktuelle Stunde: Muss ich Generika akzeptieren?

Antwort von Sigrid Averesch: In der Regel sind Generika zu akzeptieren, wenn die Krankenkasse die Kosten bezahlen soll. Generika sind ebenso gute Medikamente wie das Original. Sie haben die gleiche Wirkungsweise wie das Original, werden bei den gleichen Krankheiten eingesetzt und sind ebenfalls klinisch getestet. Sie sind um bis zu einem Drittel preiswerter, weil die Hersteller dieser „Nachahmerprodukte“ keine Forschungskosten für das Medikament hatten. Sie unterscheiden sich vom Original in Form und Farbe und das führt deshalb bei manchen Patienten zu Unsicherheiten. Sollte ein Patient das Generikum nicht vertragen, etwa weil er auf einen Farbstoff allergisch reagiert, kann der Arzt aus medizinischen Gründen das Originalpräparat verschreiben.

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Aktuelle Stunde: Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse das Originalpräparat ablehnt? An wen kann ich mich wenden?

Antwort von Sigrid Averesch: Erster Ansprechpartner für den Versicherten sollte immer der Arzt sein. Er entscheidet darüber, welches Medikament er für notwendig hält. Verschreibt er aus medizinischen Gründen das Original, akzeptieren die Krankenkassen das auch. Deshalb wäre im ersten Schritt zu klären, ob der Arzt wirklich das Originalpräparat verschrieben hat. Der Patient erkennt das am Namen des verordneten Produkts. Zusätzlich muss im Rezept das Feld „Aut idem“ gestrichen sein. Sollte die Krankenkasse trotz des gestrichenen „Aut idem“ die Kosten nicht tragen, dann sollte der Versicherte bei der Krankenkasse den Grund erfragen, entweder telefonisch über die Servicestellen, direkt bei den Geschäftsstellen oder schriftlich per Post.

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Aktuelle Stunde: Was bedeutet "Aut Idem" auf einem Kassenrezept?

Antwort von Sigrid Averesch: „Aut Idem“ kommt aus dem Lateinischen und heißt: „oder das Gleiche“. Wenn der Arzt dieses Feld offen lässt, bekommt der Patient in der Apotheke nicht das Originalmedikament, wenn Generika auf dem Markt sind. Der Apotheker prüft, ob die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag mit einem Hersteller geschlossen hat. Falls ja, gibt er dieses Medikament aus; falls nicht, hat er die Wahl zwischen den drei Medikamenten, die in der Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für das gleiche Anwendungsgebiet zugelassen sind und die gleiche Darreichungsform haben.

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Der Live-Chat im Anschluss zur Sendung zum Nachlesen: