Eine Computer-Tastatur mit gelbem Klebezettel mit dem Text: Heute Weiterbildung- Seminar

Fragen und Antworten zur Weiterbildung

Stand: 09.11.2019, 00:00 Uhr

  • Darf mein Arbeitgeber mich zur Weiterbildung verpflichten?
  • Kann ich eigene Kosten steuerlich geltend machen?
  • Antworten gibt's hier in den FAQ

Was versteht man alles unter Weiterbildung?

Die Weiterbildung - auch non-formale Bildung genannt - umfasst berufliche Maßnahmen wie Lehrgänge, Umschulungen und Meisterkurse, genauso wie Sprachunterricht, das Nachholen von Schulabschlüssen oder freizeitorientierte Bildungsangebote. In Studien wie etwa dem "Adult Education Survey" (AES) wird unterschieden zwischen betrieblicher Weiterbildung, individueller berufsbezogener Weiterbildung und nicht berufsbezogener Weiterbildung.

Die Bandbreite an Möglichkeiten der Weiterbildung ist sehr groß und umfasst etwa:

  • In-House-Seminare ("Training near the job"): Bei dieser weit verbreiteten Form wird die Weiterbildung in der Regel vom Unternehmen getragen. Der Lehrgangs-Leiter kann dabei von intern oder extern kommen.
  • "Training on the job": Dabei werden Teilnehmer meist von einem Kollegen, einem Vorgesetzten oder auch externen Coaches, an ihrem Arbeitsplatz geschult.
  • Lehrgänge bei Bildungsträgern ("Training off the job"): Diese Form der Weiterbildung findet bei privaten Instituten, der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Fachhochschulen statt.
  • Fernunterricht / "E-Learning": Hierbei treffen sich die Teilnehmer nicht regelmäßig an einem Schulungsort, sondern dürfen in ihren privaten Räumlichkeiten das Schulungsmaterial studieren.
  • Studium für Berufstätige: Besonders populär sind hier Studienwege für die Master of Business-Administration. Das Studium für Berufstätige gilt als verbreiteter Weg zur Weiter- und Fortbildung trotz eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
  • Staatlich anerkannte Fortbildungen mit Berufsabschluss: Da private Angebote nicht zwangsläufig eine staatliche Anerkennung besitzen, bieten staatlich geprüfte Anlaufstellen eine Alternative für Berufstätige.
  • Selbstorganisiertes Lernen: Dieser Lernprozess findet permanent während des Alltags statt. Er erfolgt auf völlig privater Basis etwa im Rahmen von Hobbys.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung?

Nein. Arbeitgeber können sich aber freiwillig (etwa im Rahmen eines Arbeits- oder Tarifvertrags) dazu verpflichten, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu fördern. Alle Arbeitnehmer haben aber einen Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung bei den Arbeitsagenturen. Manche Bundesländer bieten zudem die Möglichkeit eines "Bildungsurlaubs".

Darf der Arbeitgeber Fortbildungen anordnen?

Ja. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter zu Fortbildungen während der regulären Arbeitszeit verpflichten - und diese dafür auch an einen anderen Ort schicken. Das betrifft hingegen nicht Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit.

Wie viel investieren Menschen in berufliche Weiterbildung?

Laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BIBB) investierte jeder Teilnehmende im Jahr 2015 durchschnittlich 381 Euro in die berufliche Weiterbildung.

Allerdings fielen die Kosten dabei ganz unterschiedlich aus: Etwa zwei Drittel der der Teilnehmenden hatten keinerlei Kosten für berufliche Weiterbildung, entweder weil sie an keiner Weiterbildung teilnahmen oder weil die Kosten durch den Betrieb oder öffentliche Stellen getragen bzw. erstattet wurden. Neun Prozent hatten geringe Ausgaben unter 100 Euro - und ebenfalls knapp neun Prozent investierten laut BIBB über 1.000 Euro.

Können eigene Kosten geltend gemacht werden?

Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Das schließt alle Kosten mit ein, die zum Kompetenzerwerb im ausgeübten Beruf notwendig sind. "Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen", heißt es in §1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Da beim privaten Besuch etwa eines Sprachkurses zur Vorbereitung auf den nächsten Urlaub der berufliche Bezug fehlt, kann dieser nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Kann die berufliche Weiterbildung gefördert werden?

Ja. Berufliche Weiterbildung kann vom Bund, den Ländern und vielen weiteren Stellen gefördert werden. So können die Arbeitsagenturen Weiterbildungskosten übernehmen, indem Sie Bildungsgutscheine ausgeben. Diese können beispielsweise beantragt werden, wenn Arbeitslosigkeit droht oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden soll.

Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, kann zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten. Führt eine Maßnahme zum beruflichen Aufstieg, kann der Staat das auch mit einem Aufstiegs-BAföG oder einem Aufstiegsstipendium unterstützen.

Kann ich Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?

Viele Bundesländer - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen - bieten Bildungsurlaub als Förderangebot an. Der Bildungsurlaub kann dabei beim Arbeitgeber für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen beantragt werden. Meist werden fünf Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. Die Fortbildung muss der Arbeitgeber dabei aber nicht zahlen. Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland.