Verfassungsbeschwerde erfolglos

Gemeindefinanzierung 2008 rechtmäßig

Stand: 19.07.2011, 19:34 Uhr

Die Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 hatte vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster keinen Erfolg. Das Gericht hat die Klage des Kreises Recklinghausen zurückgewiesen.

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Die damalige schwarz-gelbe Landtagsmehrheit habe mit dem Gesetz nicht gegen die Landesverfassung verstoßen, entschied das Gericht am Dienstag (19.07.2011). Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum zu, in welcher Art und in welchem Umfang er den Anspruch der Gemeinden auf angemessene Finanzausstattung erfülle, so Michael Bertrams, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Münster. Der Umfang der im Finanzausgleich 2008 insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Darüber hinaus sei das Land auch nicht verpflichtet, seine eigenen Ausgaben auf eventuelle Einsparpotentiale zu untersuchen.

Land: Orientierung an finanzieller Situation

Der Kreis Recklinghausen und zehn Städte im Kreis hatten Beschwerde eingelegt. Ihr Vorwurf: Das Land habe den Finanzbedarf der Kommunen nicht ausreichend geprüft. Deshalb hätten diese nicht genug Geld für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben erhalten. Zudem seien die Mittel ungerecht verteilt worden.

Bei einer mündlichen Verhandlung im Juni hatten Vertreter der Landesregierung argumentiert, die Mittel für die Kommunen müssten sich auch an der finanziellen Situation des Landes orientieren. Im jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) legt das Land die Höhe der Zuweisungen an die Kommunen fest. Das Gesetz wird zusammen mit dem Landeshaushalt verabschiedet.

Kommunen sind enttäuscht

Die Kommunen zeigten sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. "Wir haben erwartet, dass uns deutlicher geholfen wird", sagte Cay Süberkrüb (SPD), Landrat im Kreis Recklinghausen. Hertens Bürgermeister Uli Paetzel (SPD) sieht für seine Stadt nach dem Urteil nun keine Chance mehr, von den immensen Schulden herunterzukommen. Allein die Pflichtaufgaben in Herten verschlingen jährlich 20 Millionen Euro.

Die rot-grüne Landesregierung appellierte an die Kommunen, Konflikte künftig auf politischem Weg zu klären. In eine geplante Weiterentwicklung der Verteilkriterien für das Gemeindefinanzierungsgesetz will NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) die Kommunen einbinden, "um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen", sagte er laut Mitteilung.

Weitere Klagen gegen Landeshaushalt

Auch gegen den Landeshaushalt 2009 und 2010 haben der Kreis Recklinghausen und seine Städte bereits Klage eingereicht. "Wir werden jetzt analysieren, welchen Sinn diese Verfahren noch machen", erklärte Landrat Süberkrüb. Gemeinden aus dem Münsterland bereiten derweil Verfassungsklage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 vor. Sie sehen den ländlichen Raum darin gegenüber den Städten benachteiligt.

"Nicht nur, dass das GFG 2011 viel zu spät eingebracht wurde und die verabschiedeten kommunalen Haushalte damit entwertet wurden, es sorgte auch für großen Unmut durch eine Verschiebung von 250 Millionen Euro von ländlichen in den städtischen Raum, kritisierten der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Peter Biesenbach, und der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bodo Löttgen Innenminister Jäger.

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