BGH bestätigt Urteil gegen Ex-BLB-Chef Tiggemann

Stand: 03.04.2018, 15:50 Uhr

  • BLB-Chef gab interne Informationen an Bekannten
  • Steuerzahler entstanden sechs Millionen Euro Schaden
  • BGH bestätigt Hafturteil des Landgerichts Düsseldorf

In der millionenschweren Korruptionsaffäre um den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebes (BLB) ist das Hafturteil wegen Bestechlichkeit gegen den einstigen Geschäftsführer rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (03.04.2018) mit.

Das Landgericht Düsseldorf hatte den ehemaligen Chef des größten nordrhein-westfälischen Landesbetriebs, Ferdinand Tiggemann, im Februar 2017 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Revision des Angeklagten verwarf der BGH jetzt als unbegründet.

Korruption kostete Steuerzahler sechs Millionen Euro

Laut dem Düsseldorfer Urteil hatte Tiggemann Informationen über anstehende Bauprojekte unbefugt an einen langjährigen Bekannten weitergegeben. Der als unseriös geltende Makler habe die Erkenntnisse genutzt, um die Kosten des Ankaufs der benötigten Grundstücke für den BLB in die Höhe zu treiben.

Allein bei den drei abgeurteilten Taten entstand dem Steuerzahler nach Gerichtsangaben ein Schaden in Höhe von sechs Millionen Euro.