Polizeilicher Staatsschutz

(Begriffserläuterung im Rahmen der NSU-Berichterstattung)

Der Polizeiliche Staatsschutz ist für die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität zuständig. Zu diesem Deliktbereich werden Straftaten gezählt, die auf eine extremistische Tätereinstellung schließen lassen - sei sie nun links, rechts oder religiös orientiert. Zu rechtsextremistischen Straftaten gehören zum Beispiel das Zeigen des Hitlergrußes oder eine Körperverletzung aufgrund einer rassistischen Einstellung. Die Aufgabe, politisch motivierte Straftaten zu verhüten und zu verfolgen, wird von den Polizeibehörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene übernommen.

Neben dem Polizeilichen Staatsschutz kümmern sich noch andere Behörden und Institutionen um den Schutz der Bundesrepublik. Dazu gehören etwa die Verfassungsschutzbehörden, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst. Der allgemeine Begriff Staatsschutz umfasst alle Maßnahmen, die einen Staat in seiner inneren und äußeren Existenz bewahren sollen.

Im Unterschied zum Verfassungsschutz - der extremistische Entwicklungen beobachten, dagegen aber nicht selbst einschreiten darf - kann der Polizeiliche Staatsschutz als Strafverfolgungsbehörde bei Extremismusverdacht selbst Ermittlungen durchführen.

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