Oberverwaltungsgericht Münster

Urteil OVG Münster

Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Stand: 12.03.2015, 16:58 Uhr

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Erhebung von Rundfunkbeiträgen ist verfassungsgemäß und rechtmäßig. So entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am 12.3. als erstes Oberverwaltungsgericht neben den Verfassungsgerichtshöfen Rheinland-Pfalz und Bayern sowie zahlreichen Verwaltungsgerichten. Verhandelt wurden drei Klagen von Privatpersonen gegen den WDR. Sie hatten sich gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gewehrt.

Mit dem Urteil des OVG NRW erklärt erstmals ein Oberverwaltungsgericht den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für verfassungskonform. Damit folgt das OVG NRW der Einschätzung der beiden Landesverfassungsgerichte in Rheinland-Pfalz und Bayern sowie der Rechtsprechung zahlreicher Verwaltungsgerichte über das ganze Bundesgebiet verteilt. Mit dem Urteil wurde mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Die Richter des OVG NRW haben in der mündlichen Verhandlung am 12. März 2015 deutlich gemacht, dass sie der Auffassung des WDR folgen. Verhandelt wurden drei Klagen von Privatpersonen, die sich gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags wehrten. Die Verwaltungsgerichte Arnsberg und Köln hatten die Klagen in erster Instanz abgewiesen. Das OVG NRW bestätigte diese Urteile nun. Die Berufungen wurden jeweils zurückgewiesen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde in allen drei Verfahren zugelassen.