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Stellungnahme zum European Media Freedom Act

Stand: 20.12.2022, 17:00 Uhr

Das Gremium positioniert sich zum geplanten Medienfreiheitsgesetz der Europäischen Kommission.

Der WDR-Rundfunkrat versteht und unterstützt das Anliegen der Europäischen Kommission, Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien in Europa zu schützen und zu stärken, wie mit dem am 16. September 2022 veröffentlichten Vorschlag zum European Media Freedom Act (EMFA) beabsichtigt.

Auch der WDR-Rundfunkrat teilt die Sorge hinsichtlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf Medienpluralismus und Medienfreiheit in einigen Staaten Europas, darunter Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Allerdings weist der Rundfunkrat darauf hin, dass bestehendes Europäisches Recht und eine sektorspezifische Regelung wie die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste, die sich auch in ihrer Weiterentwicklung bewährt, nicht wegen der problematischen Entwicklungen in einigen Staaten in Frage gestellt werden dürfen.

Der WDR-Rundfunkrat verweist insbesondere auf das Amsterdamer Protokoll, das als Bestandteil des EU-Vertrages den Mitgliedstaaten die alleinige Befugnis zuspricht, den öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag zu definieren, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszugestalten und für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen. Dieses Protokoll kann und darf nicht auf dem Wege einer Verordnung ausgehebelt werden.

So besteht auch keine genuine Rechtssetzungskompetenz der Europäischen Kommission im Bereich der Medien, die vielmehr den Mitgliedstaaten, in Deutschland den für Kultur und Medien zuständigen Bundesländern, obliegt.

Die Kommission verfolgt in ihrem Entwurf den Ansatz, wonach Medienfreiheit und Medienvielfalt Grundvoraussetzungen sind, die erfüllt sein müssen, damit der Binnenmarkt für Mediendienste in der Europäischen Union funktioniert.

Dem ist zu entgegnen, dass Medien insgesamt, aber insbesondere öffentlich-rechtliche Medien viel mehr sind als reine Wirtschaftsgüter. Freie und unabhängige Medien sind konstitutiv für jede Demokratie und daher eben nicht nur Wirtschaftsgut, sondern vor allem auch ein Kulturgut, das die Vielfalt der europäischen Kultur und Demokratie sichert, bereichert und stärkt.Dieser besondere Charakter des Rundfunks begründet im deutschen (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG und Medienstaatsvertrag) Recht einen besonderen Schutz und besondere Medienregulierung und im europäischen Recht eine besondere Zurückhaltung der EU-Kommission und Rücksichtnahme der Kompetenzausübung der Mitgliedstaaten, die sich in einer (nur) sektorspezifischen Rahmenregulierung für Medieninhalte ausdrückt (Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL).

Mit dem Entwurf zum European Media Freedom Act ist offensichtlich ein Paradigmenwechsel der Kommission verbunden, über Binnenmarktregulierung hin zu mehr Zuständigkeit für die EU im Bereich Kultur und Medien zu gelangen, unter gleichzeitiger Einschränkung mitgliedstaatlicher Handlungsmöglichkeiten.

Der EMFA würde die alleinige Zuständigkeit und Autonomie der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Definition, Organisation und Finanzierung ihrer jeweiligen öffentlichen Rundfunkanstalten untergraben.

Zudem ist schwer nachzuvollziehen, wie eine grenzüberschreitende europäische Wettbewerbsverzerrung festgestellt werden könnte, da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Einrichtungen mit einem regionalen oder nationalen Auftrag, nationaler Finanzierung und nationaler Organisation sind, die im Sinne ihrer jeweiligen Gesellschaft rein national agieren.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat Pluralität und Unparteilichkeit in seinem Auftrag festgeschrieben. Diese Pluralität und Unparteilichkeit wird in Deutschland durch ein funktionierendes System der binnenpluralen Kontrolle, durch staatsferne öffentlich-rechtliche Gremien garantiert, von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, die in ihrer Gesamtheit die Allgemeinheit repräsentieren.

Staatsferne ist ein hohes Gut in Deutschland. Die vorgesehenen politischen Vorgaben auf europäischer Ebene widersprechen diesem Prinzip bei der Medienaufsicht, nicht zuletzt dadurch, dass die EU-Kommission mit der Einrichtung des European Board for Media Services ein Instrumentarium schafft, bei dem durch die unmittelbare Ansiedlung des Boards in der Kommission sowie der Tatsache, dass das Board nur nach Aufforderung und in Abstimmung mit der Kommission tätig werden darf ein direkter Einfluss der Kommission auf die Medienaufsicht gegeben und damit Unabhängigkeit und Staatsferne, wie sie die AVMD-RL von den nationalen Regulierungsstellen verlangt, nicht mehr gewährleistet ist.

Bestehende Handlungsspielräume und im Sinne der Medienfreiheit offene Möglichkeitsräume funktionierender Systeme innerhalb eines geordneten Regelungssystems dürfen nicht ohne Not geopfert werden.

Ein mit weitgehenden Kompetenzen ausgestattetes European Board for Media Services, das die Kompetenzen der bisherigen ERGA weit übersteigt, läuft zudem der grundsätzlichen mitgliedstaatlichen Organisation der Medienregulierung zuwider.

So fordert der WDR-Rundfunkrat die europäischen Gesetzgeber, Rat und Europäisches Parlament auf, zumindest die Wahl des Rechtsinstruments zu überdenken und statt einer Verordnung, das Mittel der Richtlinie zu wählen, die die Grundsätze der Subsidiarität und der begrenzten Einzelermächtigung der EU respektieren würde. Sie würde im Sinne der kulturellen Hoheit den Ländern, in denen o.g. Pluralität und Unparteilichkeit festgeschrieben ist und die Kontrolle durch unabhängige Aufsichtsgremien vorsehen, die bestehende Zuständigkeit im Rahmen des Amsterdamer Protokolls und der sektorspezifischen Regelungen für audiovisuelle Mediendienste, speziell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei den Mitgliedstaaten belassen. Eine Richtlinie sollte außerdem die Möglichkeit und ein Instrumentarium bieten, bestehenden Fehlentwicklungen in manchen europäischen Staaten entgegenzutreten.

WDR-Rundfunkrat tritt nachdrücklich dafür ein, bestehende funktionierende mediale Systeme in Europa durch neue Regelungen nicht zu schwächen, sondern zu stärken, wie dies beispielsweise in Deutschland im aktuellen Entwurf der Bundesländer zum Medienstaatsvertrag vorbildlich und zukunftsweisend vorgesehen ist.

Diese Stellungnahme wird veröffentlicht und an die zuständigen europäischen Stellen übermittelt.