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Newsletter des Rundfunkrats

Stand: 19.04.2024, 09:30 Uhr

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung vom 18. April 2024

1.    WDR-Rundfunkrat schreibt Intendantenstelle aus und bereitet Verwaltungsratswahl vor

Der Rundfunkrat hat einen Text für die Ausschreibung der Position der Intendantin bzw. des Intendanten beschlossen. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2025 und dauert sechs Jahre. Gesucht wird eine integre Persönlichkeit, die den WDR leitet, ihn nach innen und außen engagiert vertritt und sich den Herausforderungen des digitalen Wandels stellt. Bewerbungen können bis zum 16. Mai 2024 an den Vorsitzenden des Rundfunkrats gerichtet werden. Die Wahl ist für die Rundfunkratssitzung am 27. Juni 2024 vorgesehen. Die Ausschreibung ist hier veröffentlicht, ebenso weitere Informationen zum Wahlverfahren.

In der Sitzung wurden auch die Rahmenbedingungen für die Wahl eines neuen Verwaltungsrates in der zweiten Jahreshälfte beschlossen. Wie schon bei der Wahl des Intendanten wurde das Erweiterte Präsidium als Findungskommission eingesetzt. Zu den Aufgaben der Findungskommission gehören die Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung, die aktive Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, die Durchführung von Bewerbungsgesprächen und die Unterbreitung von Wahlvorschlägen an den Rundfunkrat. Der Rahmenbeschluss ist ebenfalls veröffentlicht.

2.    Weichenstellung für WDR-Finanzplanung ab 2025

Nach intensiven Vorberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss hat der Rundfunkrat seine Kernforderungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekräftigt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte in ihrem 24. Bericht eine Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags ausgesprochen, die im Ergebnis deutlich unter der Bedarfsanmeldung der ARD lag.

Die enormen Kürzungen gegenüber dem angemeldeten Finanzbedarf werden für den WDR zu Einschnitten in der Planung der nächsten vier Geschäftsjahre ab 2025 führen. Der WDR muss daher jetzt ganz konkret seine strategischen Prioritäten überprüfen und seine Unternehmensziele an die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen anpassen. Gisela Hinnemann, Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses
Gisela Hinnemann

Gisela Hinnemann

Der Rundfunkrat erwartet, dass die Geschäftsleitung des WDR die Hinweise der KEF auf weitere Einsparpotenziale und effizientere Steuerungsprozesse aufgreift. Dies betrifft insbesondere das Immobilienmanagement des WDR. Die Expertenkommission hat das Immobilienmanagement und die Immobilienkonzepte der Rundfunkanstalten untersucht und dabei mehrere Problemfelder aufgezeigt. Unter anderem bemängelt die KEF eine fehlende Datengrundlage und sieht erhebliche Potenziale zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch eine bessere Ausnutzung der Grundstücksflächen und ein besseres Nutzungsverhältnis bei den Büroflächen je Arbeitsplatz. Bei Nichtbeachtung drohen weitere Mittelkürzungen, sogenannte „Wirtschaftlichkeitsabschläge“. Auch die Sanierung des Filmhauses in der Kölner Innenstadt war nach Ansicht der KEF zu teuer und weniger effizient als Bauvorhaben anderer Rundfunkanstalten.

Darüber hinaus forderte der Rundfunkrat den WDR erneut auf, seine Anmeldung zum nächsten KEF-Bericht innerhalb der ARD besser abzustimmen. Der Rundfunkrat erwartet, dass er intensiv in die strategischen Prozesse eingebunden wird, insbesondere wenn es um die Schwerpunktsetzung im Programm geht. Zugleich erneuerte der Rundfunkrat seine Forderung, dass der KEF-Empfehlung die verfassungsrechtlich gebotene politische Umsetzung folgen müsse. Andernfalls seien noch tiefere Einschnitte notwendig, die zulasten des Programmauftrags und der Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt gingen.

Die Kommission hatte Ende Februar empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Die Rundfunkanstalten hatten bei ihrer Anmeldung etwa einen Euro mehr beantragt, als die KEF letztlich festgestellt hat. Die endgültige Festlegung des Beitrags erfolgt durch Staatsvertrag der für die Rundfunkfinanzierung zuständigen Länder. Abweichungen vom KEF-Vorschlag sind jedoch nur in sehr engen Grenzen möglich. Der Rundfunkrat hat seinen Beschluss zum KEF-Bericht veröffentlicht.

3.    Neue Programmschemata für WDR 3 und WDR 5

Mit dem positiven Votum des Rundfunkrates sind die geplanten Anpassungen der Programmschemata von WDR 3 und WDR 5 auf den Weg gebracht worden. Die Intendantinnen und Intendanten der ARD hatten im November 2023 Lösungen für eine intensivere Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten in ihren Programmen beschlossen. Der WDR möchte sich mit den vorgeschlagenen Anpassungen an diesen sogenannten Pool-Lösungen im Bereich der Informations- und Klassikwellen beteiligen. Künftig sollen die beiden Radioprogramme auf die reichweitenstarken Sendezeiten am Morgen und Vormittag konzentrieren. Das Ziel ist es, Ressourcen für digitale Angebote zu gewinnen – auch im Sinne neuer oder bisher wenig erreichter Zielgruppen. In der Sitzung diskutiert wurde die Bedeutung dieser und kommender Anpassungen auch vor dem Hintergrund der ARD-Reform sowie für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Thematisiert wurde außerdem die Bedeutung des Charakters kleinerer Informations- und Kultursendungen. Der Rundfunkrat sprach sich in einem Begleitbeschluss dafür aus, bei der Entwicklung neuer Formate die bisherigen Kultursendungen als Grundlage heranzuziehen. Eine besondere Bedeutung solle auch in den neuen Formaten der regionalen Kultur beigemessen werden.

4.    Programmbeschwerde abgelehnt

In der vorliegenden Programmbeschwerde konnte der Rundfunkrat keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze feststellen. Der Beschwerdeführer beanstandete insgesamt drei verschiedene Sendungen von WDR 5 aus den Reihen ‚Politikum‘ und ‚Scala‘ vom August und Oktober 2023. Gegenstand der Kritik war eine aus Sicht des Beschwerdeführers „andauernde negative, parteipolitisch gefärbte Einordnung der AfD“ in den angegriffenen Hörfunksendungen. Hierdurch sei die Stärkung der Meinung anderer (§ 5 Abs. 2 Satz 2 WDR-Gesetz) sowie das Gebot der Ausgewogenheit (§ 5 Abs. 5 Satz 1 WDR-Gesetz) verletzt worden. Zudem stelle die kritische Berichterstattung negative „Wahlwerbung“ im Sinne des § 8 Abs. 2 WDR-Gesetz dar.

Florian Braun MdL

Florian Braun MdL

Florian Braun, stellvertretender Vorsitzender des Programmausschusses, fasste die Beratungen des Programmausschusses zusammen. Der Vorwurf der „unzulässigen Wahlwerbung“ sei kein im WDR-Gesetz genannter Programmgrundsatz und damit bereits kein zulässiger Gegenstand des förmlichen Programmbeschwerdeverfahrens. Vielmehr gehöre die kritische Auseinandersetzung mit einer Partei zu den journalistischen Kernaufgaben. Auch die genannten Programmgrundsätze der Stärkung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit seien nicht verletzt. Diese müssten als Zielvorgabe für das Gesamtprogramm verstanden werden. Einzelne Beiträge dürften aber Schwerpunkte setzen, analysieren und bewerten, ohne die Gesamtausgewogenheit zu beeinträchtigen. Der Grundsatz der journalistischen Fairness sei in allen beanstandeten Sendungen gewahrt worden.

5.    ARD-Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit

Auf dem Weg in eine klimafreundlichere Zukunft hat die ARD einen Plan vorgelegt, um ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2019 zu reduzieren. Das geht aus dem zweiten ARD-Nachhaltigkeitsbericht von 2022 hervor, den der Rundfunkrat zur Kenntnis genommen hat. Er begrüßt die ehrgeizige Zielsetzung der ARD. Die Vorbildfunktion der ARD bei der Transformation wurde jüngst auch durch die Auszeichnung der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis unterstrichen. Der Rundfunkrat hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Prof. Dr. Gerd Ascheid

Prof. Dr. Gerd Ascheid

Bei der Barrierefreiheit hat die ARD bedeutende Fortschritte gemacht und plant, ihre Bemühungen bei Untertitelung, Gebärdensprachdolmetschung, Einfacher Sprache sowie Audiodeskription weiter zu verstärken. Der Rundfunkrat hat den aktuellen Barrierefreiheitsbericht der ARD zur Kenntnis genommen und die geplanten Maßnahmen in diesem Bereich konkret diskutiert. Der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung, Prof. Dr. Gerd Ascheid, erläuterte die Beratungen des Ausschusses. Besonders hervorzuheben sind:

  • Untertitelung: Im Gemeinschaftsprogramm „Das Erste“ sind bereits 97% der Inhalte untertitelt. Die ARD plant eine Ausweitung der automatisierten Live-Untertitelung durch KI-basierte Transkription.
  • Gebärdensprache: Im Jahr 2022 wurden fast 1.900 Stunden Programm mit Gebärdensprachdolmetschung ausgestrahlt. Die ARD plant, ihr Angebot in diesem Bereich weiter auszubauen.
  • Einfache Sprache: Immer mehr Text- und Audioangebote gibt es in einfacher Sprache.
  • Audiodeskription: Ein Schwerpunkt soll auf Sendungen für blinde und sehbehinderte Kinder gelegt werden.

Ein wichtiger Punkt sei auch die Zugänglichkeit bzw. Erkennbarkeit einer barrierefreien Nutzung, die weiter ausgebaut werden soll. Die ARD hat einen aktualisierten Maßnahmenkatalog beschlossen, der den weiteren schrittweisen Ausbau barrierefreier Angebote im Gemeinschaftsprogramm bis 2025 vorsieht. So plant die ARD beispielsweise, eine tägliche Ausgabe der Tagesschau in Leichter Sprache zu produzieren. Darüber hinaus sind technische Projekte geplant, die den Zugang zu den barrierefreien Angeboten der ARD erleichtern sollen. Weitere Informationen sind hier zu finden.

6.   Produktionsvertrag für Kölner Karneval zugestimmt

Der WDR-Rundfunkrat hat einem Programmvertrag zugestimmt, der die umfassenden Nutzungsrechte an den wichtigsten Kölner Karnevalsveranstaltungen für die Jahre 2025 bis 2028 beinhaltet. Dazu gehören der Rosenmontagszug, die Fernsehsitzung ‚Karneval in Köln‘ und die Prinzenproklamation. Programmverträge werden zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen grundsätzlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten. Der WDR-Verwaltungsrat hatte im Vorfeld empfohlen, dem Vertrag zuzustimmen.

7.    Ausblick  

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 24. Mai 2024 statt, voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.