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Themen des Gremiums im Januar

Mitglieder des WDR-Rundfunkrats übernehmen Funktionen in weiteren Gremien
Neben der Tätigkeit im Aufsichtsgremium der größten Landesrundfunkanstalt der ARD übernehmen Rundfunkratsmitglieder auch wichtige Funktionen in anderen Gremien. Dies betrifft beispielsweise den Programmbeirat der ARD für das Erste Deutsche Fernsehen oder Aufsichtsräte von Unternehmen, an denen der WDR beteiligt ist. In der öffentlichen Sitzung des WDR-Rundfunkrats am 20. Januar 2017 wählte das Gremium unter anderem fünf seiner Mitglieder in den Aufsichtsrat der WDR mediagroup. Die Werbevermarktungsgesellschaft des WDR zählt als hundertprozentiges Tochterunternehmen zu den wichtigsten Beteiligungen des Senders. Weitere Rundfunkratsmitglieder wurden in den Programmausschuss des Rundfunkrats der Deutschen Welle, den Aufsichtsrat der Bavaria Film und den Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen gewählt. In der vergangenen Dezembersitzung bestimmte der Rundfunkrat bereits ein Mitglied für den ARD-Programmbeirat.

Mit dem novellierten WDR-Gesetz ist die Kontrollfunktion der WDR-Gremien in Beteiligungsfirmen nochmals gestärkt worden. Nach § 45 Abs. 2 WDR-Gesetz ist die Vertretung der Rundfunkrats- und Verwaltungsratsmitglieder in diesen Aufsichtsgremien nun in angemessener Anzahl gesichert.

Näheres zu den Wahlen finden Sie in den jeweiligen Protokollen der Sitzungen, die unter wdr-rundfunkrat.de veröffentlicht werden. Das Protokoll der Sitzung vom 19. Dezember 2016 ist bereits einsehbar unter:

Beteiligungen des WDR
Der WDR informiert den Rundfunkrat mit einem jährlichen Beteiligungsbericht umfassend über seine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen. Demnach zählen zu den größten Beteiligungen des Senders neben der WDR mediagroup (100 Prozent) und deren Tochtergesellschaften, die Bavaria Film und Der „Audio“ Verlag. Der Bericht enthält außerdem die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der betreffenden Unternehmen aus den vergangenen drei Geschäftsjahren und gibt einen Ausblick auf das laufende Jahr und die Planungen des Folgejahrs. In der öffentlichen Sitzung des Rundfunkrats am 20. Januar 2017 wurde der Beteiligungsbericht 2016 vorgestellt. Der Rundfunkrat hat den Bericht zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Einen Überblick über die direkten Beteiligungen des WDR finden Sie in den jährlich veröffentlichten Geschäftsberichten des WDR (im Geschäftsbericht 2015 auf Seite 156) unter:

Jugendmedienschutz im Sender
Der Jugendschutzbeauftragte des WDR legt dem Rundfunkrat regelmäßig einen Bericht über seine Arbeit vor. Darin beurteilt er die Programmangebote des WDR unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzes und bezieht dabei die Anregungen des Publikums mit ein. Mit dem Jugendschutzbericht 2014-15 stellte sich in der Sitzung des Rundfunkrats am 20. Januar 2017 der neue Jugendschutzbeauftragte Patrick Wagner erstmalig dem Gremium vor. Er ist seit Januar 2016 in diesem Amt tätig. Herr Wagner berichtete unter anderem über die Vermittlung von Medienkompetenz als wichtigen Baustein im Programm des WDR.

Weitere Informationen zum Jugendmedienschutz sowie auch in Kürze den neuen Jugendschutzbericht finden Sie hier:

WDR-Rundfunkrat genehmigt Film- und Fernsehabkommen
Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2017 das 12. Film- und Fernsehabkommen der ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF mit der Filmförderungsanstalt (FFA) genehmigt. Mit dem Abkommen fördern die öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter Maßnahmen für Filmprojekte. Insgesamt unterstützt die ARD die Filmförderungsanstalt jährlich durch Geld- und Sachleistungen mit rund 9,3 Millionen Euro. Grundlage der Zusammenarbeit mit der FFA ist das Filmförderungsgesetz. Die Zustimmung des Rundfunkrats erfolgte auf Empfehlung des Verwaltungsrats. Einzelheiten zu der Leistungserbringung werden in dem neuen Abkommen, das von Januar dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2021 läuft, geregelt. Weitere Informationen finden Sie in der

ARD-Pressemeldung vom 23. November 2016

Ausblick
Externe Gäste sind als Zuhörer/innen in den Sitzungen willkommen: Der WDR-Rundfunkrat tagt auf eigenen Beschluss seit März 2015 öffentlich, soweit die Beratungsinhalte dies zulassen. Das neue WDR-Gesetz, in Kraft seit Mitte Februar 2016, schreibt öffentliche Sitzungen sogar verpflichtend vor. Nur in Ausnahmefällen – etwa aus Gründen des Datenschutzes – kann der Rundfunkrat die Öffentlichkeit von seinen Beratungen ausschließen. Die weiteren Termine 2017 in Köln sind: 22. Februar, 30. März, 28. April, 23. Mai, 8. Juni, 30. Juni, 31. August, 25. September, 20. Oktober, 21. November, 19. Dezember.

Tagesordnungen, Protokolle und weitere Informationen zu inhaltlichen Schwerpunkten finden sich auf der Internetseite wdr-rundfunkrat.de. Ebenfalls einsehbar sind die Selbstauskünfte der Mitglieder über ihre Ämter und Positionen.

An- und Abmeldungen des Newsletters sowie Kommentare bitte an rundfunkrat@wdr.de.