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23. April 2015

Protokoll der öffentlichen Sitzung

1. Bericht der Vorsitzenden

Frau Hieronymi berichtet über folgende Themen:
Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und gemeinsame Sitzung mit den Intendanten am 20 und 21. April 2015

Produzentenbericht (Berichts nach § 5a WDR-Gesetz zu den Auftrags- und Koproduktionen des WDR mit unabhängigen und abhängigen Produzenten)
Es sei ein neuer Produzentenbericht auf ARD-Ebene geplant. Der Bericht des WDR sei zur Beurteilung der Produzentenlandschaft in NRW sehr wichtig. In Ergänzung zum gebündelten Bericht auf ARD-Ebene liefere der WDR dem Rundfunkrat deshalb die Informationen aus NRW nach dem im Ausschuss für Rundfunkentwicklung vorgelegten Raster zu.

Der Rundfunkrat des WDR ist mit diesem Verfahren einverstanden.

Medienpolitik
Die Vorsitzende berichtet über die Beiträge der Justiziarin des WDR und des Vorsitzenden der Juristischen Kommission der ARD (JuKo) über aktuelle Fragen der Medienpolitik auf nationaler und EU-Ebene. Die GVK habe gefordert, die Gremien stärker in die laufende Arbeit der Positionierung der ARD einzubeziehen.

Delegationsreise des WDR-Rundfunkrats am 6. Mai 2015 nach Brüssel
Das Gremium führe im Mai die Tradition der medienpolitischen Gespräche auf EU-Ebene fort.

Inhaltliche Schwerpunkte der Gespräche: Verhandlungen über TTIP, Novellierungen der AVMD-Richtlinie, Stand der Beratungen zur Plattformregulierung, zur Netzneutralität und zum Urheberrecht.

2. Bericht des Intendanten
Der Intendant informiert:
1.über die ARD-Sitzung

  • Bericht des ARD-Programmdirektors
  • Reichweiten der ARD-Programme im Vergleich zu denen kommerzieller Anbieter
  • Berichterstattung der ARD über die Flugzeugkatastrophe im März, mit hohem Anteil des WDR, sowie über den 70. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald
  • Hörfunk: Gershwin-Experiment in Kooperation mit dem Deutschen Musikrat
  • Einrichtung eines eigenen Sportschau-Kanals bei YouTube
  • Herr Becker werde 2016 ARD-Chefredakteur der ARD, der bisherige Amtsinhaber Herr Baumann übernehme dessen Position im Hauptstadtstudio Berlin
  • Jugendangebot von ARD und ZDF
  • Vorschau auf die programmstrategische Klausur der ARD im Juni
  • Umstieg auf DVB-T2 ab 2017
  • Bekenntnis zur Radiotechnologie DAB+ unter der Voraussetzung, dass private Anbieter ebenfalls darauf setzen. Es gebe aber ausdrücklich keine Festlegung auf ein Abschaltdatum für UKW

2. über das konstruktive Treffen der Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit den Gewerkschaften am 14. April 2015 in Berlin. Rahmen sei die revitalisierte Tradition der „Königsteiner Gespräche“ gewesen

3. über Aktivitäten des WDR:

  • Arbeitsgruppen zur Innovation des WDR Fernsehens
  • Ausblick auf crossmediale Arbeit im Hörfunk Sport
  • Angebot crossmedialer Sonderprojekte am 1. Mai 2015 (Thema Arbeitsalltag), und am 28. Mai 2015 (Datenschutz)

4. über die Arbeit des für europäische Medienpolitik federführenden WDR in Brüssel

5. über die Verabschiedung der Eckwerte für den Haushalt 2016

6. über die geplante Abschaltung der Mittelwelle in Langenberg und Bonn, Einsparung von Stromkosten.

In der Diskussion geht es um die Themen Europapolitik / TTIP und Eckwerte 2016.

3. Anrufung des Rundfunkrats gemäß § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz mit Schreiben von Frank Cannon, Cannons Law Practice, zur Programmbeschwerde ‚Die Story: Nervengift im Flugzeug – Was die Luftfahrtindustrie verschweigt‘, Das Erste, 7. Juli 2014
Bei 35 anwesenden Mitgliedern beschließt der Rundfunkrat des WDR einstimmig und ohne Enthaltungen, dass in der von Frank Cannon, Cannons Law Practice, kritisierten Dokumentation ‚Die Story im Ersten: Nervengift im Flugzeug – Was die Luftfahrtindustrie verschweigt‘, am 7. Juli 2014, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln keine Verletzung des Gebots der journalistischen Fairness (§ 5 Absatz 5 Satz 3 WDR-Gesetz) festgestellt werden kann, da es im Kern um vertragsrechtliche Fragen geht, die der Rundfunkrat nicht zu beurteilen hat. Dem Begehren des Petenten ist somit nicht stattzugeben.

Der Rundfunkrat kommt bei 35 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zum Beschluss, dass in der von Frank Cannon, Cannons Law Practice, kritisierten Dokumentation ‚Die Story im Ersten: Nervengift im Flugzeug – Was die Luftfahrtindustrie verschweigt‘, am 7. Juli 2014, gegen die Verpflichtung auf die Wahrheit (§ 5 Absatz 4 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren des Petenten ist somit nicht stattzugeben.

4. Anrufungen des Rundfunkrats gemäß § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz mit Schreiben der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller

  • ‚Tagesthemen‘ – Beitrag „Russisches Militär an ukrainischer Grenze“, Das Erste, 15. August 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zum Beschluss, dass in der von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V. vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendung ‚‚Tagesthemen‘ – Beitrag „Russisches Militär an ukrainischer Grenze“, Das Erste, 15. August 2014, gegen das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren des Petenten ist somit nicht stattzugeben.

  • ‚Tagesschau‘ – Beitrag „ASEM-Gipfel in Mailand", Das Erste, 17. Oktober 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zum Beschluss, dass in der von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V. vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendung ‚Tagesschau‘ – Beitrag „ASEM-Gipfel in Mailand", Das Erste, 17. Oktober 2014, gegen das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren des Petenten ist somit nicht stattzugeben.

  • ‚Tagesschau‘ – Beiträge „Moskau warnt Nawalny-Anhänger" und „Dreieinhalb Jahre Haft auf Bewährung für Kreml-Kritiker Nawalny“, Das Erste, sowie Meldung der WDR 5-Radionachrichten, 30. Dezember 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zum Beschluss, dass in der von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V. vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendung ‚Tagesschau‘ – Beiträge „Moskau warnt Nawalny-Anhänger" und „Dreieinhalb Jahre Haft auf Bewährung für Kreml-Kritiker Nawalny“, Das Erste, sowie in der Meldung der WDR 5-Radionachrichten, 30. Dezember 2014, gegen das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren des Petenten ist somit nicht stattzugeben.

5. Programmvertrag – ARD-Serie ‚In aller Freundschaft‘ (Staffeln 19 und 20)
Der Rundfunkrat stimmt bei 35 anwesenden Mitgliedern einstimmig, mit einer Enthaltung, gemäß § 16 Abs. 6 Satz 2 WDR-Gesetz der Beteiligung des WDR an den ARD-Gesamtherstellungskosten, die für die Produktion der Hauptabendserie ,In aller Freundschaft’ (Staffel 19 und Staffel 20) entstehen zu.

6. ARD/ZDF Jugendangebot
In seiner Präsentation erläutert der künftige Gründungsgeschäftsführer Florian Hager:

  • die Zielgruppe sei im Alter zwischen 14 und 29 Jahren.
  • den Zusammenhang zwischen Nutzer, Redakteur und Algorithmus bei Internetangeboten.
  • den schnellen Wandel von Drittplattformen, dies erfordere große Flexibilität.
  • den partizipativen Ansatz des Angebots.
  • das Ziel, durch eigene Inhalte zu überzeugen, die auch in der realen Welt stattfinden.
  • die Herausforderung, eigene Erfolgsfaktoren über Klickzahlen hinaus zu entwickeln.
  • die Suche nach einer eigenen Ansprachehaltung, sie solle authentisch und selbstbewusst sein.
  • den Plan der ARD-weiten, dezentralen Produktion.

Voraussetzung für den Start des Jugendangebots ist ein Dreistufentest oder die gesetzliche Beauftragung.

7. Relaunch Internet-Auftritt des WDR
Es sind keine grundlegenden Änderungen der Zielgruppe, des Aufwands oder bei den marktlichen und publizistischen Auswirkungen des Angebots zu erwarten. Durch den Relaunch wird der Internet-Auftritt des WDR lediglich stärker gebündelt. Zudem wird er zur Nutzung auf mobilen Endgeräten optimiert und barrierearm gestaltet, also leichter zugänglich.

Der Rundfunkrat stimmt bei 36 anwesenden Mitgliedern bei einer Enthaltung dem Ergebnis der Vorprüfung des Konzepts für den Relaunch des WDR-Internet-Angebots auf der Grundlage des „Genehmigungsverfahrens des WDR für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme“ vom 25. März 2009 zu.

8. Bericht zur qualitativen und quantitativen Entwicklung der Telemedien
Das Angebot für die Nutzer/innen wird leichter zugänglich und verständlich gemacht, nicht aber das geltende Konzept verändert.

Der Rundfunkrat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

9. Bericht gemäß § 4a Abs. 2 WDR-Gesetz über die Erfüllung der WDR-Programmrichtlinien 2014
Der Rundfunkrat überweist den Bericht einstimmig an den Programmausschuss.

10. Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.

11. Verschiedenes
Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio
Ein Mitglied übt Kritik an Antwortschreiben des Kundendienstes des Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio und plädiert für eine stärkere Kundenorientierung. Dazu wird ein Qualitätscheck angeregt.
Seitens des Hauses wird die aktuelle Situation des Beitragsservice mit einem extrem gestiegenen Arbeitsaufwand erläutert. Der Beitragsservice sei tendenziell auf dem richtigen Weg. Es gebe ein Qualitätsmanagement.