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20. November 2014

Protokoll der öffentlichen Sitzung

Die Vorsitzende des Rundfunkrats begrüßt die Teilnehmer/innen zum öffentlichen Teil der Sitzung. Unter den Gästen ist Frau Gabriela Schäfer, die Bürgermeisterin der Stadt Bochum. Sie heißt das Gremium willkommen, überbringt Grüße der Stadt Bochum und dankt für die Einladung. In ihrer kurzen Ansprache nennt sie Verbindungen zwischen der Stadt und einzelnen Gremienmitgliedern und lobt die Initiative des Rundfunkrats, mit seiner Arbeit an die Öffentlichkeit zu gehen. Sie skizziert die Geschichte des Tagungsorts Jahrhunderthaus und geht auf den Strukturwandel in Bochum hin zu einem Industrie- und Bildungsstandort ein.

Bericht der Vorsitzenden
Frau Hieronymi informiert über die geplante Informationsreise von Vertreter/innen des Gremiums nach Brüssel. Der Rundfunkrat setze damit die Reihe der medienpolitischen Gespräche fort, die auch 2012 und 2013 stattgefunden hätten. Die Reise sei offen für alle interessierten ordentlichen Mittglieder. Über Teilnahme von Stellvertreter/innen sei im Einzelfall zu entscheiden.

Ergebnis
Der Rundfunkrat beschließt einstimmig eine Informationsreise nach Brüssel im Rahmen des Europaforums des WDR am 6. und 7. Mai 2015, um medienpolitische Gespräche zu führen.

Bericht des Intendanten
Herr Buhrow spricht unter anderen über

  • den Tagungsort Bochum und die große Bedeutung der Landesstudios für den WDR.
  • Medienberichte über den Verkauf von Kunstwerken durch den WDR.
  • den Start eines Pilotprojekts zum betrieblichen Gesundheitsmanagement und
  • einzelne Programmangebote, zum Beispiel zum Start der Karnevals-Session.

Kunstverkauf durch den WDR

Bereits vor einem Jahr habe er über den Plan berichtet, Werke aus dem Kunstfundus des WDR zu verkaufen. Der Stand dazu habe sich nicht verändert. Verkäufe für schätzungsweise drei Millionen Euro könnten den Haushalt nicht sanieren. Sie seien aber eine Maßnahme unter vielen, die zusammen zum Erfolg führen müssten. Im Rahmen der aktuellen Sparbemühungen zählten alle Bemühungen, den Kern des WDR zu erhalten – und der sei das Programm. Er sei überzeugt, die Kunst sei aus hehren Motiven gekauft worden. Etwa in der Nachkriegszeit, um von Nazis verfemte Künstler zu stützen. Auch später sei der Fundus verantwortungsvoll aufgebaut worden, die Werke seien stellenweise stark im Wert gestiegen. Bis zum vergangenen Jahr habe es ein Kunstbudget von 20.000 Euro im Jahr gegeben, dieser Etat sei nun gestrichen. Der WDR werde sensibel mit dem Thema umgehen, zudem gebe es bereits auch Leihgaben an Museen.

Die Diskussion dreht sich um das Sparprogamm des WDR und darum, dass Medien und Öffentlichkeit durch den Verkauf von Warhol-Werken durch die Landesregierung sensibilisiert seien.

Nachwahl eines Mitglieds des Rundfunkrats für den Programmbeirat Erstes Deutsches Fernsehen/ARD

Ergebnis
Der WDR-Rundfunkrat wählt in offener Abstimmung in einem Wahlgang einstimmig, ohne Enthaltung Frau Maaser als ordentliches Mitglied für den Programmbeirat Erstes Deutsches Fernsehen/ARD und Frau Lemmer als stellvertretendes Mitglied.

Fortsetzung der Beratungen zu den Konsequenzen für die WDR-Gremien aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag
Die Vorsitzende berichtet von der Arbeitsgruppe WDR-Gesetz (AG), die unter ihrem Vorsitz Konsequenzen aus dem ZDF-Staatsvertrag für das eigene Gremium analysiere und Positionen des Rundfunkrats gegenüber dem NRW-Gesetzgeber erarbeite. Dieser bereite die Novelle des WDR-Gesetzes vor. Auf Basis des geltenden WDR-Gesetzes und der Praxis des WDR-Rundfunkrats stelle sie grundsätzlich fest, dass das Gremium im Wesentlichen die Forderungen, die sich aus dem ZDF-Urteil ergäben, deutlich erfülle. Das gelte nicht nur für die hinreichend staatsferne Zusammensetzung, sondern auch für weitere Punkte. Die AG habe sie untersucht mit folgenden Ergebnissen bzw. Empfehlungen:

Dynamisierung der Gremien
Der Wechsel von Mitgliedern in Rundfunkrat und Verwaltungsrat liege zwischen 30 und 45 Prozent pro Amtsperiode und sei damit hoch. Die AG werte die Vorschriften im WDR-Gesetz als vorbildlich und sehe keinen Handlungsbedarf. Der Landesgesetzgeber plane, fünf zusätzliche Mitglieder durch den Landtag zu entsenden und ein weiteres Mitglied durch den Rundfunkrat benennen zu lassen. Diese Maßnahmen seien willkommen, aber nicht nötig, um das Gremium dynamischer zu machen.

Amtszeitbegrenzung und Gender-Regelung
Die meisten Mitglieder blieben höchstens für drei Amtszeiten im Gremium. Eine Regelung dazu im WDR-Gesetz würde lediglich die Praxis bestätigen. Ein Defizit sehe die AG allerdings darin, dass die gesetzliche Anforderung an die Entsendung weiblicher Mitglieder noch nicht ausreichend umgesetzt werde. Das Ziel müsse eine geeignete Mischung sein, damit das Gremium die Allgemeinheit abbilde. Mit derzeit 30 Prozent weiblichen Mitgliedern sei das nicht der Fall. Der Rundfunkrat nehme sich vor, dass mindestens 40 Prozent Männer und Frauen im Gremium vertreten seien. Dafür setze er sich gegenüber dem Gesetzgeber und den entsendenden Organisationen ein.

Transparenz
Mit Veröffentlichungen in Presse und Internet sowie den öffentlichen Sitzungen erfülle der WDR-Rundfunkrat die Standards der ARD-Gremien für Transparenz vollständig. Vorschlag an den Gesetzgeber sei, für die Selbstauskünfte der Mitglieder nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW eine Veröffentlichung im Internet vorzuschreiben.

Unabhängigkeit der Gremienarbeit
Der WDR-Rundfunkrat habe sowohl finanziell als auch rechtlich gute Rahmenbedingungen, um unabhängig zu arbeiten, und nutze diese auch selbstbewusst. Wünschenswert sei allerdings, unabhängig externe Experte hinzuziehen zu können.

Ergebnis
Die Mitglieder erheben keine Einwände gegen die Empfehlungen der AG.

Zur Zukunft der Medienordnung
Frau Hieronymi erläutert: Die Technik entwickele sich rasant, die Medien würden technisch, wirtschaftlich und inhaltlich immer weiter zusammenwachsen (Konvergenz). Die Medienordnung hinke dieser Entwicklung hinterher, das berge Risiken für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zur Vorbereitung eines Medienstaatsvertrags hätten die Länder ein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Medienkonvergenz beauftragt. Die beiden Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Winfried Kluth (Universität Halle-Wittenberg) und Prof. Dr. Wolfgang Schulz (Hans-Bredow-Institut Hamburg) hätten es am 17. Oktober 2014 vorgelegt (Link zum Download www.rlp.de/ministerpraesidentin/staatskanzlei/medien).

Dieses sogenannte „Konvergenz-Gutachten“ diene der Bund-Länder-Kommission als Grundlage für die Arbeit an einer neuen Medienordnung. Ab 2015 solle sie daran arbeiten, die verschiedenen Rechtsgrundlagen für Medien in Deutschland durch einen Medienstaatsvertrag oder andere Instrumente zusammenzubringen. Diese Arbeit werde auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk massiv betreffen.

Die Justiziarin des WDR fasst die Aussagen des Gutachtens zu vier zentralen Punkten zusammen:

  • Fortentwicklung des Rundfunkbegriffs
  • Plattformregulierung
  • Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rundfunkrecht
  • Aufsichtsstrukturen und deren Konvergenz

Die anschließende Diskussion dreht sich um die Frage, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Blick auf nationale und internationale Regulierungsverfahren positioniert.

Ergebnis
Der Rundfunkrat des WDR begleitet die Entwicklung weiter.

Anfragen
Ein Mitglied fragt nach dem Erfolg der Hörfunk-Aktion ,WDR 2‘ und weist auf seiner Meinung nach zu starkes Eigenlob in der Berichterstattung hin. Die Hörfunkdirektorin werde das weitergeben und berichtet von stetig steigender Resonanz.

Verschiedenes
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