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Newsletter des Rundfunkrats

Stand: 27.09.2024, 17:10 Uhr

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung vom 27. September 2024

1.     Nächster WDR-Verwaltungsrat gewählt

Hand mit Stift vor Säulendiagrammen

Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung sieben Mitglieder für den nächsten Verwaltungsrat des WDR gewählt. Zwei weitere Mitglieder entsendet der Personalrat. Gewählt wurden Dr. Fritz Jaeckel, Roswitha Müller-Piepenkötter, Arno Prangenberg, Claudia Schare, die bereits amtierende Mitglieder des Verwaltungsrats waren. Neu gewählt wurden Prof. Dr. Rasmus C. Beck, Sebastian Fornefeld und Prof. Dr. Caja Thimm.

„Wir setzen im WDR auf eine sorgfältige und unabhängige Kontrolle durch die Aufsichtsgremien, die den Sender vor Fehlentwicklungen bewahrt und seine Glaubwürdigkeit in der Gesellschaft stärkt. Der Verwaltungsrat, den wir heute mit einer guten Mischung aus amtierenden und neuen Mitgliedern besetzt haben, wird diese Aufgabe mit umfassender Kompetenz, hohem Verantwortungsbewusstsein und in enger Zusammenarbeit mit dem Rundfunkrat fortführen.“ Rolf Zurbrüggen, Rundfunkratsvorsitzender

Die ausführliche Pressemitteilung mit weiteren Informationen zur Wahl und zu den Gewählten finden Sie hier.

2.     Schwerpunkte der Haushaltsberatungen festgelegt

Der WDR-Rundfunkrat hat sich auf die Schwerpunkte für seine Beratungen über den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung für die Jahre 2024 bis 2028 verständigt. Angesichts der von der KEF empfohlenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro, die den von der ARD angemeldeten Finanzbedarf nicht deckt und deren tatsächliche Umsetzung durch die Politik zum 1. Januar 2025 nicht sicher ist, muss der WDR erhebliche Einsparungen vornehmen. Gleichzeitig sollen strategische Investitionen die Zukunftsfähigkeit des Senders sichern. Ein zentrales Thema ist daher die Einsparung von Finanzmitteln, ohne die Qualität der Programmangebote zu gefährden. Der Rundfunkrat fordert klare strategische Sparmaßnahmen, die sich an den Unternehmenszielen orientieren. Zudem sei es wichtig, dass der Haushalt ausreichend Spielraum für Investitionen biete, insbesondere in Bereichen, die für die langfristige Entwicklung des WDR entscheidend seien, so der Beschluss des Gremiums. Auch müsse der WDR darauf achten, dass es nicht zu einem Investitionsstau komme – insbesondere aufgrund der bisher durch die Sanierung des Filmhauses in der Kölner Innenstadt gebundenen Kapazitäten im Bereich der Gebäudewirtschaft. Zur Sicherung der finanziellen Stabilität wird eine intensivere Zusammenarbeit innerhalb der ARD angestrebt. Dies soll durch die ARD-Reformagenda erreicht werden, die für den Zeitraum 2025 bis 2028 ein Umschichtungsvolumen von 250 Millionen Euro vorsieht. Der Rundfunkrat erwartet, dass die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den WDR klar beziffert werden. Innerhalb der ARD-Gemeinschaft engagiert sich der WDR, auch aufgrund seiner Größe, an unterschiedlichen Stellen überproportional. Hier erwartet das Gremium Transparenz über die einzelnen Engagements und die Begründungen dafür.

Gemäß § 35 WDR-Gesetz leitet der Intendant dem Verwaltungsrat rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres die Entwürfe des jährlichen Haushaltsplans sowie der mittelfristigen Finanz- und Aufgabenplanung des WDR zu. Der Verwaltungsrat berät die Entwürfe und legt sie mit einer schriftlichen Stellungnahme dem Rundfunkrat vor. Der Rundfunkrat stellt den Haushaltsplan abschließend fest und beschließt gleichzeitig die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung. Die frühzeitige Übermittlung der „Eckwerte“ zum Haushalt dient dazu, den Rundfunkrat bereits vor Beginn des gesetzlich normierten Verfahrens über die wesentlichen Prämissen der Haushaltsplanung zu informieren und so eine optimal verschränkte Haushaltsberatung beider Gremien zu ermöglichen.

3.     Rundfunkrat begleitet Reformprozess

Grafische Darstellung einer Weltkugel, dahinter Programmcode.

Am heutigen 27. September 2024 sind die Vorschläge der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten für einen neuen Reformstaatsvertrag veröffentlicht worden. WDR-Intendant Tom Buhrow fasste die geplanten Anpassungen des Staatsvertragsentwurfs in der Sitzung zusammen: Die Vorschläge würden unter anderem stärkere Beschränkungen in Sachen der Presseähnlichkeit, also der Verwendung von Text in den öffentlich-rechtlichen Digital-Angeboten wie der Tagesschau-App, vorsehen. Bezüglich der Sportberichterstattung solle der Breitensport stärker verankert und die Sportrechtekosten beschränkt werden. Darüber hinaus sei geplant, die Zahl der Hörfunkwellen der einzelnen Landesrundfunkanstalten in Abhängigkeit von der Größe ihrer Verbreitungsgebiete zu begrenzen und die digitalen TV-Spartenprogramme zu reduzieren. 

Buhrow gab außerdem einen Einblick in die Ergebnisse der ARD-Sitzung, die am 24. und 25. September 2024 in Köln stattgefunden hat. Die ARD arbeite weiterhin aktiv an einer verstärkten Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten untereinander und an den dadurch entstehenden Synergien. Ein Fokus liege auf der Entwicklung digitaler Angebote und der Konzentration auf Zukunftsthemen. Dazu arbeite man stetig an der Weiterentwicklung der eigenen Digital-Plattformen, so Buhrow. Unter dem Dach des Projekts „Audiothek Next“ werde eine zentrale Plattform geschaffen, die alle Hörangebote der ARD bündeln werde. Außerdem bündele man Expertise zur Künstlichen Intelligenz in einem ARD-übergreifenden KI-Netzwerk. Die ARD habe in ihrer Sitzung außerdem den ARD-Finanzausgleich für die kommenden vier Jahre beschlossen. Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Beitragserträge zwischen den großen und kleinen Landesrundfunkanstalten der ARD. Dieser Finanzausgleich stünde unter dem Vorbehalt, dass die Politik keine weiteren finanziellen Umverteilungen zwischen den Landesrundfunkanstalten beschließen würde, so der WDR-Intendant.

Auch der WDR-Rundfunkrat hat sich Anfang September in einem internen Workshop mit dem Reformpaket der Länder befasst. Heike Raab, Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz und Koordinatorin der Rundfunkkommission, Peter Stawowy, Medienjournalist, sowie WDR-Intendant Tom Buhrow nahmen daran teil, um die Schwerpunkte der Reformvorhaben aus ihrer Sicht zu bewerten. Nun hat auch die Rundfunkkommission der Länder eine öffentliche Anhörung zum geplanten Reformstaatsvertrag eingeleitet. Das Gremium werde sich an dieser Konsultation beteiligen und die Beratungsergebnisse des Workshops in eine Stellungnahme einfließen lassen, betonte der Vorsitzende des Rundfunkrats, Rolf Zurbrüggen, in der Sitzung.

4.    Mehrere Produktionsverträge genehmigt

Grünes Licht gab der Rundfunkrat für die aktualisierten Produktions- und Moderationsverträge der Sendungen ‚Hart aber fair‘ und ‚Maischberger‘. Außerdem standen neue Staffeln für die Serien ‚Mord mit Aussicht‘ und ‚Die Heiland – Wir sind Anwalt’ sowie eine Aktualisierung beim bereits genehmigten Vorhaben ‚Mozart/Mozart‘ auf der Tagesordnung. Der Verwaltungsrat des WDR hatte die Verträge zuvor beraten und Stellungnahmen abgegeben.

 5. Ausblick  

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 29. Oktober voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum statt.