1. Programmbeschwerde zu ,MONITOR‘ abgelehnt
In einem Instagram-Post der Sendung ‚MONITOR‘ vom 13. Juli 2023 hat der WDR-Rundfunkrat keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze feststellen können. Der Post mit dem Titel „Lindner: Anwalt der Unternehmen?“ thematisiert den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zum sogenannten Wachstumschancengesetz, mit dem die wirtschafts- und standortpolitischen Rahmenbedingungen Deutschlands verbessert werden sollen. Den geplanten Investitionen werden verschiedene Einsparungen bzw. nicht geplante Ausgaben – unter anderem für die Kindergrundsicherung – gegenübergestellt. Der Petent kritisierte in seiner Programmbeschwerde insbesondere die Nennung der Kindergrundsicherung als Sparmaßnahme. Die Aussage, Bundesfinanzminister Lindner lasse bei der Kindergrundsicherung „sparen“, erwecke den falschen Eindruck, dass weniger Geld für die Kindergrundsicherung ausgegeben werde, obwohl es diese Sozialleistung derzeit noch gar nicht gebe. Der Petent führte weiter an, dass der Post „nicht neutral“ sei und der Medienstaatsvertrag einen „werteorientierten Journalismus“ nicht vorsehe.
Petra Kammerevert, Vorsitzende des Programmausschusses, erklärte in der Sitzung, dass der Fokus der öffentlichen Debatte zum Zeitpunkt des Posts darauf gelegen habe, dass für die Kindergrundsicherung deutlich weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, als von der Bundesregierung und dem Familienministerium zuvor öffentlich kommuniziert waren. Die Erwähnung der Kindergrundsicherung sei daher grundsätzlich nicht zu beanstanden. Die Verwendung des Begriffs „sparen“ in diesem Zusammenhang sei jedoch im Programmausschuss kritisch diskutiert worden. Zum zweiten Vorwurf des Petenten stellte der Ausschuss fest, dass der WDR sowohl nach dem Medienstaatsvertrag als auch nach dem WDR-Gesetz seine Angebote „als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung“ verbreite. Folgerichtig gehörten nach den Programmgrundsätzen auch analysierende und wertende Beiträge zum Programmangebot – auch online. Es gehöre zur Aufgabe des politischen Journalismus, Aussagen und Entscheidungen der Politik kritisch zu beleuchten und zu hinterfragen.
2. Haushalt 2024 eingebracht
Die Vorsitzende des WDR-Verwaltungsrats, Claudia Schare, hat dem Rundfunkrat den Haushaltsplan des Senders für das Jahr 2024 sowie die Mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung für die Jahre 2023 bis 2027 vorgestellt. Der WDR plant seinen Betriebshaushalt 2024 mit einem Volumen von rund 1,6 Mrd. Euro, wobei die Erträge hauptsächlich aus Rundfunkbeiträgen stammen. Das Haushaltsjahr 2024 markiert gleichzeitig das letzte Jahr der vierjährigen Beitragsperiode. Zum Ende des Jahres 2024 sieht die Planung eine Allgemeine Ausgleichsrücklage von 18,8 Millionen Euro vor, was einer schwarzen Null gleichkommt. Schare wies jedoch darauf hin, dass mögliche inflationsbedingte Preissteigerungen, Kosten für die fortdauernde Kriegsberichterstattung aus der Ukraine und Tariferhöhungen aus den anstehenden Tarifverhandlungen noch nicht berücksichtigt seien.
Mittelfristig wird für das Jahr 2025 ein Überschuss von 106,3 Mio. Euro prognostiziert, jedoch hauptsächlich aufgrund geplanter Auflösungen von Rücklagen und einer Kreditaufnahme für die Sanierung des Filmhauses. Ohne diese Maßnahmen und ohne eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags wäre bereits ab dem Jahr 2025 mit hohen strukturellen Fehlbeträgen zu rechnen. Voraussichtlich im Frühjahr 2024 wird die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihre Empfehlung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags für den Zeitraum 2025 bis 2028 vorlegen. Die aktuell vorgelegten Haushaltspläne basieren auf dem gegenwärtigen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro. Ohne Beitragserhöhung müssten strukturelle Einsparmaßnahmen ergriffen werden – pauschale Kürzungen seien nicht ausreichend, um die drohende Finanzierungslücke zu schließen, so Claudia Schare.
Die Haushaltspläne wurden vom Rundfunkrat an seinen Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) überwiesen, der sie in seiner Klausurtagung im Dezember eingehend beraten wird. Die Vorsitzende des HFA, Gisela Hinnemann, wies darauf hin, dass ihr Ausschuss vornehmlich strategische Fragen behandeln werde, die auch von den anderen Ausschüssen des Rundfunkrats eingebracht worden seien. In der Dezember-Sitzung des Rundfunkrats werden die Pläne in zweiter Lesung abschließend behandelt.
Gleichzeitig setzt sich der Rundfunkrat mit den Finanzplänen des Zentralen Beitragsservice (ZBS) von ARD, ZDF und Deutschlandradio auseinander. Die Federführung für den ZBS mit Sitz in Köln liegt beim WDR.
3. Drei Produktionsverträge genehmigt
Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung drei Produktionsverträgen zugestimmt. Es handelt sich um die Verträge für die unterhaltende Fantasy-Serie ‚Alle guten Geister‘, den Fernsehfilm ‚Therapie und Praxis‘ aus dem Genre „Medical“ und die Verlängerung der Talksendung ‚Kölner Treff‘. Programmverträge werden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Für die genannten Verträge hatte der WDR-Verwaltungsrat im Vorfeld die Zustimmung empfohlen. Alle Programmverträge des Senders über zwei Millionen Euro bedürfen der Zustimmung des Rundfunkrats.
4. Transparentere Unternehmensführung für die ARD
Die ARD ist auf dem Weg zu einer transparenteren Unternehmensführung. Ein Jahr nach dem Start des Prozesses berichtete Rundfunkratsmitglied Christian Hülsmeier dem Gremium über die Fortschritte bei der Erarbeitung eines Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für die ARD.
Christian Hülsmeier berichtete dem Rundfunkrat, dass die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) Textvorschläge auf der Basis bestehender gesetzlicher Regelungen und bewährter Praxis erarbeite. Die Aufsichtsgremien hätten dann die Möglichkeit, ihre Anmerkungen in den Prozess einzubringen. Der Kodex werde verbindliche Regeln festlegen, diese übersichtlich darstellen und könne kontinuierlich an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. Das Prinzip „comply or explain“ erlaube Abweichungen von den Empfehlungen, wenn diese sachlich überzeugend begründet seien. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass der erste Entwurf des Kodex zu Beginn des neuen Jahres vorgelegt wird. Die endgültige Fassung soll dann im Herbst 2024 fertiggestellt sein. Der Kodex wird anschließend von einer unabhängigen Expertenkommission geprüft und testiert, bevor er Anfang 2025 in Kraft treten könnte.
5. Nachhaltigkeit in der ARD
Tom Buhrow hat in der Sitzung des Rundfunkrats auf den ARD-Nachhaltigkeitsbericht 2023 hingewiesen. Der Bericht zeigt entlang der 20 Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) die Fortschritte, Vorhaben und Ziele des Senderverbunds im Jahr 2022 auf – einen ersten Bericht hatte es im Jahr 2020 gegeben. Die Landesrundfunkanstalten der ARD und das Deutschlandradio haben sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen deutlich zu senken – bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit dem Ausgangsjahr 2019.*
Mitglieder merkten aber auch kritisch an, dass weitere Schritte nötig sind. So sei die Vergleichbarkeit der ARD-Sender untereinander auch in diesem Bericht noch nicht gewährleistet. Dies habe der Rundfunkrat bereits vor mehreren Jahren gefordert.
6. Rundfunkrat konkretisiert staatsvertragliche Genehmigungsverfahren
Neben dem linearen Programm gewinnen die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zunehmend an Bedeutung, was vom Gesetzgeber auch bei der Novellierung des Medienstaatsvertrages berücksichtigt wurde. Der Rundfunkrat verabschiedete in seiner Sitzung deshalb insgesamt drei Regelwerke. Zwei davon (ARD- und WDR-Telemediensatzung) existierten bereits und wurden lediglich aktualisiert, um Erkenntnisse aus den zurückliegenden Genehmigungsverfahren („Dreistufentests“) einzupflegen. Darüber hinaus beschloss der Rundfunkrat eine neue „Flexibilisierungssatzung“ der ARD. Hintergrund ist, dass die Rundfunkanstalten neuerdings die Möglichkeit haben, linear verbreitete Fernsehprogramme in reine Online-Angebote umzuwandeln. Sie können die Fernsehkanäle auch ganz oder teilweise einstellen. Dies gilt allerdings nur für Gemeinschaftsangebote wie tagesschau24, ONE, PHOENIX, KIKA und ARD-alpha. Das Erste, das ZDF, die Dritten Programme sowie Arte und 3Sat bleiben als lineare Programme gesetzlich beauftragt. Für die Flexibilisierung sieht der Staatsvertrag ein formalisiertes Verfahren vor, das sich an das Genehmigungsverfahren für neue oder wesentlich veränderte Online-Angebote anlehnt – dafür wird die Zustimmung der Gremien benötigt.
Über die Genehmigung der drei Regelwerke hinaus forderte der Rundfunkrat, dass perspektivisch die Entscheidungskriterien, die festlegen, wann ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich ist, geschärft werden müssen. Vor allem die Regelung, dass dies ab einer gewissen Schwelle an jährlichen Kostensteigerungen nötig ist, läuft angesichts der aktuellen Formulierung aus Sicht des Gremiums weitgehend ins Leere.
Ausblick
Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 19. Dezember 2023 statt, voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.
* In der ursprünglichen Fassung stand an dieser Stelle, dass die Sender das gesetzte Einsparziel von 65 Prozent bereits erreicht hätten. Das stimmt nicht. Die CO2-Reduktion soll bis 2030 erreicht werden. Wir haben den Passus nachträglich korrigiert.
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