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Pressemitteilung vom 22. Juni 2015

Internet erfordert Initiative zur Sicherung des kulturellen Auftrags des Rundfunks

Für die aktuellen Verhandlungen auf deutscher und EU-Ebene fordert der WDR-Rundfunkrat eine stärkere Berücksichtigung des Rundfunks und elektronischer Mediendienste zur Sicherung von Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit.

In seiner Juni-Sitzung positionierte sich das Gremium zum Freihandelsabkommen TTIP und zur geplanten Novelle der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD).

Mit Blick auf das geplante transatlantische Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA (TTIP) appelliert der WDR-Rundfunkrat an die NRW-Landespolitik, im deutschen Bundesrat die Position zum Schutz von Kultur und Medien zu stärken. „Gerade der für die Kultur zuständige Bundesrat sollte dazu beitragen, die zentrale Forderung zum Schutz der kulturellen Vielfalt in den Verhandlungen gegenüber den USA zu stärken“, sagt die WDR-Rundfunkrats-vorsitzende Ruth Hieronymi. Sie betont, dass Rundfunk und elektronische Mediendienste nicht nur Wirtschaftsfaktoren, sondern auch Kulturgüter sind. Das Gremium warnt bereits seit Anfang 2013 vor den Gefahren einseitiger Handelsliberalisierungen durch TTIP für Rundfunk und Kultur. Blieben darin die kulturellen Aspekte nicht hinreichend berücksichtigt, dann würde der Rundfunk zunehmend als Wirtschaftsgut eingeordnet und auch öffentliche Förderung wäre unerlaubte Beihilfe. Der Rundfunkrat unterstützt deshalb die Forderung von ARD und ZDF, Kultur und Rundfunk durch eine weit gefasste Klausel im Abkommen von der Liberalisierung durch TTIP auszunehmen.

Der kulturelle Aspekt ist nach Auffassung des WDR-Rundfunkrats auch in Gefahr bei der laufenden Überprüfung der EU-AVMD-Richtlinie. Auf deren Basis will die EU-Kommission im Sommer 2016 eine Revision vorschlagen. Die seit 2009 in Deutschland umgesetzte Richtlinie hat das Ziel, Fernsehen und fernsehähnliche Mediendienste rechtlich gleichermaßen als Kultur- und Wirtschaftsgüter zu sichern und einen harmonisierten Rahmen für ihre Herstellung und technologieneutrale Verbreitung unter fairen Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Ob dies erreicht wurde, wertet die Kommission bisher vor allem unter Kosten-Nutzen-Aspekten aus. „Diese vor allem wirtschaftliche Bewertung greift zu kurz“, kritisiert die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, „eine Bilanz ist auch nach inhaltlichen Aspekten dringend geboten“. Das Gremium fordert, die AVMD-Richtlinie zusätzlich nach Kriterien zu prüfen, die der besonderen Rolle audiovisueller Mediendienste für Demokratie und Medienvielfalt gerecht werden. Weil durch das Internet früher getrennte Medien zusammenwachsen („Konvergenz“) und neue Angebotsformen entstehen, ist vor allem zu definieren, wofür die Begriffe „Rundfunk“ und  „audiovisuelle Mediendienste“ künftig stehen werden und wie in diesem Rahmen die Funktion des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks gewahrt bleiben kann.

„An der besonderen Rolle des Rundfunks sind auch die weiteren Schritte zur Verwirklichung des Digitalen Binnenmarktes auszurichten. Dazu gehören die Plattformregulierung, das Urheberrecht und die Sicherung der Netzneutralität“, erklärt Horst Schröder, Vorsitzender des Ausschusses für Rundfunkentwicklung.

Informationen über den WDR-Rundfunkrat und seine Positionen finden Sie unter
www.wdr-rundfunkrat.de.

Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
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