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Pressemitteilung vom 27. August 2014

WDR-Rundfunkrat fordert zukunftsfähigen Rundfunkbegriff

WDR-Rundfunkrat fordert zukunftsfähigen Rundfunkbegriff, der den Anforderungen einer sich rasant wandelnden Medienwelt standhält

In seiner öffentlichen Sitzung am 22. August 2014 hat der WDR-Rundfunkrat nach intensiven Vorberatungen im Ausschuss für Rundfunkentwicklung Anforderungen an einen modernen Rundfunkbegriff erarbeitet, um auf den dringenden Handlungsbedarf in Politik und Gesetzgebung aufmerksam zu machen.

„Es geht darum, den einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff im Rundfunkstaatsvertrag („Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst;…“) an den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts auszurichten und ihn aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen und neuer Übertragungswege in der Medienwelt zukunftsfähig zu machen“, erklärte Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats.

Der WDR-Rundfunkrat fordert, dass der Rundfunkbegriff zum Schutz individueller und öffentlicher Meinungs- und Willensbildung und zur Sicherstellung von Meinungsvielfalt funktionsbezogen ausgerichtet sein muss, damit er den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen dynamischen und zukunftsfähigen Rundfunkbegriff standhält.

Das Gremium fordert deshalb einen technologieneutralen und entwicklungsoffenen Rundfunkbegriff im Rundfunkstaatsvertrag, um zu gewährleisten, dass der Rundfunk seine Aufgaben auch bei nicht-linearen Kommunikationsdiensten (z. B. Abruf/On-demand-Dienste) funktionsgerecht erfüllen kann.

Bei einer vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiten Auslegung des Rundfunkbegriffs ist zudem eine abgestufte Regulierung erforderlich, um die Aufgabenerfüllung des Rundfunks im Zuge der rasanten technischen Entwicklung in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen steuern zu können.

Der WDR-Rundfunkrat appelliert an die ARD-Gremien und die Intendantinnen und Intendanten der ARD, sich im Vorfeld des geplanten Medienstaatsvertrages nachdrücklich für die Modernisierung des Rundfunkbegriffs einzusetzen.

Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats

Appellhofplatz 1

50667 Köln

Tel: 0221/220-5600

Mailadresse: rundfunkrat@wdr.de

E-Mail an den Rundfunkrat