Köln, 19. September 2013 – Der WDR-Rundfunkrat hat die ARD-Vorlage "Originäres Livestreaming bei sportschau.de" auf Dreistufentestpflichtigkeit hin überprüft. Der Rundfunkrat war einstimmig der Ansicht, dass die Livestreaming-Angebote vom genehmigten Telemedienkonzept "sportschau.de" gedeckt sind. Damit kann dieses Angebot zunächst bis Ende 2014 verbreitet werden.
Mit der Information der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) wurde das Verfahren nun abgeschlossen.
Das Angebot von sportschau.de ist ein Gemeinschaftsangebot der ARD, das vom WDR verantwortet wird. Die ARD-Intendantinnen und Intendanten hatten auf Basis des bestehenden Telemedienkonzepts von sportschau.de den Einsatz von originärem Livestreaming bis Ende 2014 konkretisiert. Es handelt sich um ausschließlich im Internet verbreitetes journalistisch-redaktionell gestaltetes Bildmaterial von einzelnen Sportereignissen, das vor allem wegen der begrenzten technischen und programmlichen Kapazitäten des Fernsehens ansonsten ungenutzt bleiben muss. Dies betrifft Events wie beispielsweise Olympische Spiele, die Leichathletik-WM, Sommer- und Wintersportereignisse, die Fußball-WM und den paralympischen Sport. Dabei werden nur ohnehin vorhandene Übertragungsrechte genutzt, für die es zudem kein Interesse anderer Anbieter an Sublizenzen gab.
Wie im ARD–Genehmigungsverfahren für neue und veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien geregelt, wurde vom für das Telemedienangebot sportschau.de federführend zuständigen WDR eine Vorprüfung durchgeführt, ob das vorgesehene Angebot durch das bestehende Telemedienkonzept abgedeckt ist oder ob ggf. ein neuer Drei-Stufen-Test durchgeführt werden muss. Kriterien dieser Vorprüfung sind vor allem, ob die inhaltliche Ausrichtung eines Telemedienangebots wesentlich verändert wurde, ob sich durch das verstärkte Livestreaming-Angebot möglicherweise die Zielgruppe wesentlich geändert hat und welche Kosten für das Angebot anfallen.
Dem WDR-Rundfunkrat wurde anschließend das Ergebnis dieser Vorprüfung durch den Intendanten zur Überprüfung vorgelegt. Kommt der Rundfunkrat zu einer anderen Einschätzung, kann er vom Intendanten die Einleitung eines Drei-Stufen-Test-Verfahrens verlangen. Erläutert wurden die Rechtesituation, die möglichen marktlichen Auswirkungen sowie die Produktionskosten für das Vorhaben. Das Gremium hat das Angebot anhand einer ausführlichen schriftlichen Vorlage mit Darstellung der Konzeption und der Planungen geprüft und kam nach eingehender Erörterung zu dem Ergebnis, dass das Angebot zum originären Livestreaming vom Konzept von sportschau.de umfasst ist. Der einstimmige Beschluss des WDR-Rundfunkrats gilt zunächst für die Zeit bis Ende des Jahres 2014. Mit der Information aller Rundfunkrats- und Verwaltungsratsvorsitzenden in der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) wurde das Verfahren nun abgeschlossen.
WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi teilt dazu mit: "Der WDR-Rundfunkrat ist nach intensiven Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass das beschriebene Angebot zum originären Livestreaming im Telemedienkonzept von sportschau.de angelegt ist und insofern lediglich eine Konkretisierung des abstrakter gefassten Telemedienkonzepts darstellt. Er bestätigt damit das Ergebnis der Vorprüfung durch den WDR-Intendanten, dass ein neuer Drei-Stufen-Test nicht erforderlich ist. Das Resultat unserer Beratungen haben wir nun der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) übermittelt. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer freut es mich besonders, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieses Angebot zur Sportberichterstattung machen kann."
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