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23.04.2013

Freihandelsabkommen EU - USA

WDR-Rundfunkrat ist alarmiert über Entwicklung beim Freihandelsabkommen zwischen EU und USA: Die Ausnahme für Kultur und Audiovisuelles muss garantiert bleiben.

Köln, 23. April 2013 – Mit großer Bestürzung reagiert der WDR-Rundfunkrat darauf, dass in den aktuellen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA die Grundlage für eine rechtliche Absicherung der Sonderstellung von Rundfunk und Kultur grundsätzlich in Frage gestellt wird. Der Rundfunkrat fordert, dass die bisher in den internationalen Handelsabkommen festgelegte Ausnahme für Kultur und Medien erhalten bleibt."„Medien sind kein reines Wirtschaftsgut, sondern Träger von kultureller Vielfalt in den europäischen Mitgliedsstaaten. Rundfunk darf nicht zur reinen Handelsware werden", erklärte Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats.

Sollte dies nicht gelingen, hätte es fatale Folgen für Informationsfreiheit und Medienvielfalt. In Zusammenarbeit auch mit dem privaten Rundfunk in Deutschland muss alles getan werden, um die angemessene und notwendige rechtliche Sicherung für Rundfunk und Medien auch in Zukunft zu gewährleisten.

In der Vergangenheit ist es vor allem mit Unterstützung der deutschen Bundesländer, der Bundesregierung, der französischen Regierung und des Europäischen Parlaments gelungen, Versuche vor allem der USA zur stärkeren Kommerzialisierung von Kultur und Medien abzuwehren. Jetzt aber sind die Voraussetzungen in sehr kurzer Zeit geändert worden. Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union wollten ursprünglich am 17. und 18. April 2013 das Verhandlungsmandat beschließen, das keine Sonderstellung für Kultur und Medien vorsieht. Diese Entscheidung ist durch den Einsatz auf europäischer Ebene, auch des WDR, des Europäischen Parlaments und der Rundfunkveranstalter in Brüssel zunächst einmal verschoben worden. Die nächste Entscheidung der Wirtschaftsminister steht aber für den 14. Juni 2013 an. Der Vorschlag der Europäischen Kommission darf in seiner ursprünglichen Fassung nicht verabschiedet werden, sondern muss - wie in der Vergangenheit - eine generelle Ausnahme für Medien und Kultur beinhalten!

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