Köln, 5. März 2013 – Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 1. März 2013 eine vom Ausschuss für Rundfunkentwicklung eingebrachte Stellungnahme zum Connected-TV einstimmig verabschiedet.
Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, erklärt: "Rundfunk ist gleichermaßen Wirtschafts- und Kulturgut und übernimmt für die Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt und damit die demokratische Entwicklung der Gesellschaft eine herausragende Funktion. Deshalb unterliegt Rundfunk auch einer eigenständigen Regulierung, die diesem Doppelcharakter Rechnung trägt und es Rundfunkveranstaltern ermöglicht, sich mit Angeboten der Information, Bildung und Unterhaltung an die Allgemeinheit zu richten. Um diese besondere Position des Rundfunks auch in der konvergenten Medienwelt zu erhalten, muss beim Connected-TV die geltende medienspezifische Regulierung in Deutschland und Europa für die Zukunft gesichert und weiterentwickelt werden."
Für den WDR-Rundfunkrat muss beim Connected-TV für Rundfunkveranstalter ein diskriminierungsfreier Zugang zu Infrastrukturen, Plattformen und Portalen gewährleistet sein, damit der gesetzliche Auftrag zur Meinungsbildung und -vielfalt entsprechend erfüllt werden kann. Die Rundfunkanbieter brauchen die rechtlichen Voraussetzungen, um den Nutzerinnen und Nutzern ihre Inhalte diskriminierungsfrei, leicht auffindbar und vollständig zur Verfügung stellen zu können.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung, Horst Schröder, ergänzt: "Die Belange des Rundfunks sind beim Connected-TV angemessen zu berücksichtigen. Da der Rundfunk in den Verantwortungsbereich der Länder fällt, sind diese aufgefordert, die Interessen des Rundfunks im Rahmen der Gestaltung des zukünftigen Regulierungsrahmens beim Connected-TV gegenüber Bund und Europäischer Union entsprechend zu vertreten."
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