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Informationen zur Entsendung in den Rundfunkrat

Die gesellschaftlichen Organisationen, die Mitglieder in den WDR-Rundfunkrat entsenden, sind vom Gesetzgeber durch das WDR-Gesetz festgelegt. Bei der Entsendung in den Rundfunkrat sind von den entsendungsberechtigten Organisationen zahlreiche Angaben zu machen und gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die folgenden Dokumente geben einen Überblick.

Zu den Rechtsgrundlagen