Die gesellschaftlichen Organisationen, die Mitglieder in den WDR-Rundfunkrat entsenden, sind vom Gesetzgeber durch das WDR-Gesetz festgelegt. Bei der Entsendung in den Rundfunkrat sind von den entsendungsberechtigten Organisationen zahlreiche Angaben zu machen und gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die folgenden Dokumente geben einen Überblick.