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Illustartion: Briefumschlag mit @ Zeichen

Arbeitsweise im Notfall

Auszug aus dem Beschluss des Rundfunkrats vom 31. März 2020


  • Vorlagen – inklusive der für die Produktionsverträge vorgeschriebenen Stellungnahmen des Verwaltungsrats – gehen den Mitgliedern auf dem üblichen Weg zu. Sie werden ins Web-Portal des Rundfunkrats eingestellt, auf das alle Mitglieder und stellv. Mitglieder Zugriff haben. Über die Einstellung von Unterlagen informiert die Geschäftsstelle per E-Mail.
  • Mitglieder können innerhalb einer Woche nach Vorlage eines Beratungsthemas Fragen und Anmerkungen per E-Mail an rundfunkrat@wdr.de schicken. Die Geschäftsstelle koordiniert die Antworten und stellt die Beratungsinhalte zu einem Thema ebenfalls ins Web-Portal des Rundfunkrats ein.
  • Der Beschluss des Rundfunkrats kommt durch schriftliches Votum an rundfunkrat@wdr.de zustande. Die Mitglieder werden jeweils aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage eines Beratungsthemas ihre Stimme per E-Mail abzugeben.
  • Um die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit der Arbeit des Rundfunkrats zu wahren, werden dieser Beschluss zur Arbeitsweise des Rundfunkrats im Notfall, die jeweils vorliegenden Beratungsthemen und die Beschlüsse des Rundfunkrats auf wdr-rundfunkrat.de veröffentlicht. Damit wird für Themen, die in Sitzungen nichtöffentlich beraten werden, eine den regulären Sitzungen vergleichbare Öffentlichkeit hergestellt.