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Pressemitteilung vom 8. April 2016

Gutachten bestätigt öffentliche Beratung zu WDR-Programmbeschwerden

Ein vom WDR-Rundfunkrat in Auftrag gegebenes externes Gutachten bestätigt ausdrücklich die bisherige Praxis des Gremiums, Programmbeschwerden in öffentlicher Sitzung zu beraten.

Geklärt werden sollte die Frage, wie das Ziel einer größtmöglichen Transparenz der Gremienarbeit mit dem in § 14a WDR-Gesetz formulierten Gebot, den „Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebsgeheimnissen zu gewährleisten“, bei der Beratung von Programmbeschwerden erreicht werden kann.

Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi betont: „Anliegen des Rundfunkrats ist es, den Dialog mit dem Publikum weiter zu intensivieren. Programmkritik ist unverzichtbarer Teil dieses Dialogs. Daher begrüße ich es sehr, dass das Gutachten unser bisheriges Verfahren, Programmbeschwerden öffentlich zu behandeln, bestätigt.“

Das von Karl-Nikolaus Peifer, Professor für Medien- und Kommunikationsrecht an der Universität Köln, erstellte Gutachten wägt die möglicherweise entgegenstehenden Rechtspositionen natürlicher Personen gegen das Prinzip der Transparenz und Offenheit im Rahmen des Funktionsauftrags des WDR und der gesetzlichen Verpflichtung des Rundfunkrats, stets öffentlich zu tagen, gegeneinander ab.

Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit des Rundfunkrats im Rahmen des Programmbeschwerdeverfahrens Teil der journalistisch-redaktionellen Arbeit des Senders ist, weil die Behandlung von Programmbeschwerden Maßstäbe für die Transparenz vergangener und die Gestaltung künftiger Programmtätigkeit setzt. Danach gelten auch für den Rundfunkrat bei Programmbeschwerden die liberaleren Regelungen des Medienzivilrechts, die das Medienprivileg eröffnet – im Gegensatz zu den enger gefassten Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes.

Nachfragen bitte an:
Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Geschäftsstelle
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel:       0221/220-5600
Mail:     rundfunkrat@wdr.de

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