Zur Berichterstattung um Arnd Zeigler im "journalist"

Stand: 11.10.2019, 15:56 Uhr

Das Medienmagazin "journalist" hat am 7. Oktober unter dem Titel "Wundersame Welt" über die Tätigkeiten des Fußballjournalisten Arnd Zeigler berichtet, der neben seiner Fernsehshow "Zeiglers wunderbare Welt des Fußballs" für den WDR auch Aufträge von Profiklubs oder Fußballsponsoren annimmt. Das ist korrekt und der WDR ist über die aktuelle Tour informiert.

Da Arnd Zeigler selbstständiger Autor und Moderator ist, steht es ihm frei, neben seiner Tätigkeit für den WDR auch andere Aufträge anzunehmen. Wichtig ist aber, dass bei den angesprochenen Veranstaltungen kein originäres WDR-Logo zum Einsatz kommt, sondern das Logo von "Zeiglers wunderbare Welt des Fußballs". Dieses ist - ebenso wie der Titel der Sendung - die Idee von Arnd Zeigler, mit der er damals auf den WDR zugegangen ist. Somit steht es ihm zu, auch jenseits der Sendung damit zu arbeiten.

Ergänzung vom 11.10.2019:

Die Wort-Marke "Zeiglers wunderbare Welt des Fußballs" 2001 hat Arnd Zeigler als Hörfunkformat für Radio Bremen erfunden. Als der WDR ihm 2007 vorgeschlagen hat, dies zu einer TV-Marke zu erweitern, hat Arnd Zeigler dazu selbst ein Logo entworfen. Dieses hat der WDR dann grafisch umgesetzt und zum Schutz unter der Registrierungsnummer 006520589 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wort-Bild-Marke "Zeiglers wunderbare Welt des Fußballs" eingetragen.

Folgende vertraglichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten: Radio Bremen und Arnd Zeigler sind je hälftige Inhaber der Wort-Marke "Zeiglers wunderbarer Welt des Fußballs". Als diese sind sie unter der Registrierungsnummer 30781284.7 für die Markenklassen 09, 16, 35, 38, 41 und 42 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Radio Bremen und Arnd Zeigler haben dem WDR vertraglich das Recht eingeräumt, zusätzlich dazu eine Wort-/Bildmarke zu "Zeiglers wunderbarer Welt des Fußballs" anzumelden – allerdings unter der Voraussetzung, wie schon weiter oben erwähnt, dass Arnd Zeigler frei über diese verfügen darf.