Nach BverfG-Beschluss: Angepasster Rundfunkbeitrag wird ab August erhoben

Stand: 17.08.2021, 17:44 Uhr

Die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro wird ab August vom Beitragsservice umgesetzt.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert die Beitragszahlenden individuell und abhängig von der gewählten Zahlungsweise über die Anpassung auf 18.36 Euro. Wird der Beitrag per SEPA-Lastschrift abgebucht, findet sich die entsprechende Information im Verwendungszweck der Abbuchung. Beitragszahlende ohne SEPA-Mandat bekommen – je nach gewähltem Zahlungsrhythmus – ab Ende August die Zahlungsaufforderung in Höhe des neuen Beitrags.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit einem Beschluss vom 20. Juli 2021 der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben und die Geltung der von der KEF empfohlenen Beitragshöhe angeordnet. Im Dezember 2020 war die Beitragsanpassung im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert.

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