Entscheidung in Karlsruhe: Rundfunkbeitrag steigt nicht zum 1. Januar

Stand: 23.12.2020, 12:32 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Damit steigt der Beitrag zunächst nicht ab dem 1. Januar auf 18,36 Euro.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Damit steigt der Beitrag zunächst nicht ab dem 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro – obwohl die 16 Ministerpräsidenten und 15 Landtage der Erhöhung bereits zugestimmt hatten. Diese wurde dann im Dezember durch Sachsen-Anhalt blockiert. In der Folge hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio in Karlsruhe entsprechende Eilanträge sowie eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Der ARD-Vorsitzende und WDR-Intendant Tom Buhrow: "Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird. Das werden wir gemeinsam beraten." Für die Verfassungsbeschwerde habe das Gericht noch keine Vorentscheidung getroffen. "Jetzt setzen wir auf eine rasche Entscheidung in der Hauptsache", so Buhrow.