Der Compliance-Beauftragte berät die Intendantin bzw. den Intendanten und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung bei der Erreichung der formulierten Compliance-Ziele, bei der Weiterentwicklung der Compliance-Organisation und empfiehlt konkrete Maßnahmen zur fortlaufenden Optimierung des Compliance-Programms. Er ist fachlich weisungsfrei, unabhängig und berichtet direkt der Intendantin bzw. den Intendanten sowie dem Verwaltungsrat.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Entgegennahme von Hinweisen auf Compliance-Verstöße sowie die Veranlassung deren Aufklärung, insbesondere bei Korruptionsverdacht, aber auch bei Verdacht auf sonstige Regel- und Rechtsverstöße. Mitarbeitende des WDR sind, genauso wie Vertragspartnerinnen und -partner oder sonstige Dritte, aufgefordert, sich in diesen Fällen entweder an den Compliance-Beauftragten oder die Compliance-Ombudsperson zu wenden.
In seiner Funktion als zentrale Ansprechperson für Korruptionsprävention unterstützt er die Führungskräfte bei allen Fragen zur Korruptionsprävention.