Compliance bedeutet das Einhalten von Regeln und ist eine sich stetig weiterentwickelnde Organisationsaufgabe des WDR. Mit seinen Maßnahmen soll das Compliance-Programm die drei Grundfunktionen von Compliance abdecken: Prävention, Aufdeckung von Fehlverhalten und Reaktion hierauf. Zielsetzung von Compliance ist das Vermeiden von Verstößen und Schäden in der Zukunft, einschließlich Schäden der Reputation des WDR.
In einer Sondersitzung im August 2022 haben sich die ARD-Intendant:innen ausdrücklich zu hohen Compliance-Standards bekannt und einheitliche Compliance-Mindeststandards verabschiedet, die in einer neuen Fassung (veröffentlicht im Februar 2024) ergänzt wurden.
Verhaltenskodex des WDR
Basis des Compliance-Programms im WDR ist ein Verhaltenskodex. Der Kodex bietet Orientierungshilfe für die Arbeit der Mitarbeitenden in Programm, Produktion, Technik und Verwaltung. Er informiert über angemessene Verhaltensweisen und gibt einen Überblick über einschlägige Vorschriften im Westdeutschen Rundfunk. Schwerpunkte sind insbesondere Korruptionsprävention, journalistische Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenskonflikten.
Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden des WDR verbindlich, regelmäßige Schulungen und E-Learnings zu diesen Themen sind selbstverständlich.
Die internen Regelungen des WDR sind bestimmt von Transparenz und anerkannten organisatorischen Standards wie dem 4-Augen-Prinzip. Durch klare Vorschriften gibt der WDR seinen Beschäftigten eindeutige Verhaltensmaßstäbe vor. Durch Antikorruptionsklauseln in den Verträgen verpflichtet der WDR seine externen Geschäftspartner zu gesetzeskonformen Verhalten.
Die Funktion des Compliance-Beauftragten wird seit Dezember 2023 durch Nils Köpke wahrgenommen.
Eine externe Compliance-Ombudsperson ist Anlaufstelle für vertrauliche Hinweise auf mögliche Rechts- und Regelverstöße. Der WDR hat mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling einen Ombudsmann benannt. Er ist die Anlaufstelle für Whistleblowing, auch wenn Anonymität gewünscht ist. Durch die anwaltliche Schweigepflicht ist sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgebern geschützt wird, sowohl für Beschäftigte des Unternehmens als auch für Geschäftspartner oder Dritte. Der Ombudsmann ist keine Anlaufstelle für allgemeine Beschwerden, Unmutsäußerungen usw. .