Letzte Sitzung

Programm und Struktur

Themen des WDR-Rundfunkrats im Oktober:

Netzneutralität und Plattformregulierung

Vorsitzende Ruth Hieronymi berichtete dem Gremium über die gemeinsame Positionierung der Gremienvorsitzenden der ARD und der für die Aufsicht über die privaten Sender zuständigen Landesmedienanstalten zu den Themen Netzneutralität und zur Plattformregulierung.
Aktuell steht der Entwurf einer europäischen Verordnung zur Netzneutralität zur Abstimmung im Europäischen Parlament. Beide Gremien teilten die skeptische Position, die Petra Petra Kammerevert MdEP, Mitglied des Rundfunkrats und Vorsitzende des Programmausschusses, deutlich gemacht habe. Die zu erwartenden europaweiten Rahmenbedingungen und Kriterien für die Netzneutralität seien nicht ausreichend, um Vielfalt, ungehinderte Teilhabe und kommunikative Chancengleichheit für alle zu sichern. Die Länder haben hier ihre Position 2013 eingebracht, allerdings haben sich Bund und Länder nicht auf eine entsprechende Position für Brüssel verständigt.
Vergleichbares gilt für die Plattformregulierung. Hier geht es darum, den diskriminierungsfreien Zugang und die Auffindbarkeit relevanter Medieninhalte sicherzustellen. ARD, ZDF und VPRT haben 2013 konkrete Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Plattformregulierung im deutschen Rundfunkstaatsvertrag vorgelegt. Leider gibt es bisher keine entsprechende Positionierung der medienpolitisch verantwortlichen Bundesländer, so dass nun ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern in der sogenannten Bund-Länder-Kommission gesucht werden muss.

Positionierung von Petra Kammerevert MdEP

Novelle WDR-Gesetz: Rundfunkrat begrüßt Stärkung der WDR-Aufsichtsgremien

Der von der Landesregierung am 10. September 2015 eingebrachte Gesetzentwurf wird zurzeit im Landtag NRW beraten, der als Gesetzgeber über den Gesetzesentwurf zu entscheiden hat.
Vorsitzende Ruth Hieronymi trug aus den Beratungen der vom Rundfunkrat eingerichteten Arbeitsgruppe WDR-Gesetz deren Ergebnisse vor, mit denen sich die WDR-Gremien in die Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW einbringen wollen.
Hauptanliegen des WDR-Rundfunkrats ist die Stärkung der binnenpluralen Kontrolle im Sender und in Unternehmen, an denen der WDR beteiligt ist. Das öffentlich-rechtliche Aufsichtsgremium setzt sich seit Jahren dafür ein, seine Arbeit transparenter und bürgernäher zu gestalten. In diesem Sinne hatte der Rundfunkrat bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfs zahlreiche Anregungen eingebracht und sich auch an der Online-Konsultation der Landesregierung zur Novelle des WDR-Gesetzes beteiligt.
Der WDR-Rundfunkrat unterstützt das Ziel der Landesregierung, die Profile der Aufsichtsgremien des WDR zu schärfen und ihre Unabhängigkeit sowie die Transparenz ihrer Beratungen und Entscheidungen weiter zu stärken. Von einer Schwächung des Rundfunkrats kann keine Rede sein, vielmehr sieht der Gesetzentwurf für den WDR-Rundfunkrat neue Aufgaben mit Blick auf das Programm vor – so die Entscheidungen über werbefinanzierte Produktionen und über bedeutende Kooperationen des Senders. Die Verantwortung des Verwaltungsrats vor allem für die Finanzen soll künftig durch dessen Zuständigkeit für Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte gestärkt werden.
Allerdings, so die Anregung des Gremiums an den Gesetzgeber, sollte der Rundfunkrat auch künftig über die Mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung des WDR abschließend entscheiden, da sie unmittelbar mit der jährlichen Haushaltsplanung des Senders verzahnt ist, die der Rundfunkrat auch in Zukunft abschließend genehmigt.

Stellungnahme zu den Talkformaten in der ARD/Zustimmung zur Verlängerung von ‚Hart aber fair’

Der Programmausschuss legte dem Rundfunkrat den Entwurf einer Stellungnahme zu den Talksendungen in der ARD am Hauptabend vor, mit dem eine im April formulierte Positionierung aktualisiert wurde. Der Rundfunkrat verabschiedete das Papier. Hauptsaspekte sind Fragen der Themenvielfalt und Gästeauswahl und ein ausgewogenes Verhältnis aus aktuellen Nachrichten- und Hintergrundthemen, um damit Aufklärung in komplizierten Themenfeldern zu leisten.

Zugestimmt hat der Rundfunkrat der Vertragsverlängerung für das vom WDR verantwortete Polit-Talkmagazin ‚Hart aber fair’ für die Jahre 2016 bis 2017. Der WDR setzt damit die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Frank Plasberg und seiner Produktionsfirma „Ansager und Schnipselmann“ fort.
Die 75-minütige Sendung ist montags um 21.00 Uhr im Ersten zu sehen. Hart aber fair’ lief erstmals am 31. Januar 2001 im WDR Fernsehen.

Aus- und Fortbildung

Die zuständigen Vertreter im WDR skizzierten wesentliche Schwerpunkte der Personalentwicklung, der Ausbildung in verschiedenen Facetten sowie der Fort- und Weiterbildungsaktivitäten in den Jahren 2013/14 und gaben einen Ausblick auf die Zukunft.
Im Vordergrund der Diskussion standen: Die Unterstützung der Gremienmitglieder, im WDR trotz Stellenabbaus weiterhin über Bedarf auszubilden, die hohe Qualität öffentlich-rechtlicher Ausbildung und besonders im WDR, die Integration von Auszubildenden mit Behinderung im WDR sowie Überlegungen, wie jungen Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, eine Berufsausbildung angeboten werden kann.
Anerkennung durch die Gremienmitglieder fand der hohe Stellenwert der Aus- und Fortbildung im WDR. Die Vorsitzende versicherte dem Sender angesichts der aufgezeigten Perspektiven die volle Unterstützung des Gremiums, bei diesem wichtigen Zukunftsthema nicht nachzulassen.

Personalia

Als neues Mitglied des WDR-Verwaltungsrats wählte der WDR-Rundfunkrat Frau Doris Ludwig. Die Nachwahl war erforderlich geworden, weil ein Mitglied des WDR-Verwaltungsrats verstorben ist.
Frau Ludwig ist Vorsitzende des Betriebsrats der Portigon Financial Services GmbH, Düsseldorf (PFS) und stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Portigon AG und der PFS.
Gemäß WDR-Gesetz wählt der WDR-Rundfunkrat sieben der neun Mitglieder des WDR-Verwaltungsrats. Zwei Mitglieder werden vom Personalrat entsandt. Die Amtszeit des Verwaltungsrats beträgt sechs Jahre, aktuell dauert sie bis zum 14. Dezember 2018.
Die Verantwortung des Verwaltungsrats erstreckt sich nach dem WDR-Gesetz schwerpunktmäßig auf die Überwachung der Geschäftsführung des Intendanten, Entscheidungen und Zustimmung zu wichtigen Geschäftsvorgängen, Stellungnahmen gegenüber dem Rundfunkrat sowie die Beratung des Intendanten. Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind insbesondere in § 21 Abs. 3 WDR-Gesetz geregelt.
Wie die Mitglieder des Rundfunkrats sind die Mitglieder des Verwaltungsrats an Weisungen nicht gebunden.

Die Vorsitzende dankte dem langjährigen Vorsitzenden des WDR-Personalrats, Heribert Stratmann, der zum 31.102015 in den Ruhestand geht, für die außerordentlich gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Rundfunkrat. Neue Vorsitzende des WDR-Personalrats ist ab 1. November 2015 Christiane Seitz, die bisherige stellvertretende Vorsitzende.

Ausblick

Nach dem WDR-Gesetz steht es dem Rundfunkrat frei, öffentliche Sitzungen abzuhalten. Diese Möglichkeit nutzt er verstärkt seit 2012, seit März 2015 ist jede Sitzung öffentlich, soweit die Beratungsinhalte dies zulassen. Diesen Beschluss traf das Gremium, um seine Arbeit noch transparenter zu machen.

Die weiteren Sitzungstermine in diesem Jahr sind:
19. November 2015, Detmold
18. Dezember 2015, Köln

Termine des nächsten Jahres sind:
14. Januar 2016, Köln
11. Februar 2016, Köln
7. März 2016, Köln
8. April 2016, Köln
31. Mai 2016, Köln
30. Juni 2016, Köln
1. September 2016, Ort wird noch festgelegt
30. September 2016, Köln
24. Oktober 2016, Köln
17. November 2016, Köln
2. Dezember 2016, Köln
19. Dezember 2016, Köln

Informationen zu Tagesordnungen, Protokollen und weiteren Angaben zu Sitzungen und inhaltlichen Schwerpunkten des Rundfunkrats finden sich auf der Internetseite des WDR-Rundfunkrats. Ebenfalls dort zu finden sind Selbstauskünfte der Mitglieder über ihre Ämter und Positionen.

An- und Abmeldungen des Newsletters sowie Kommentare bitte an rundfunkrat@wdr.de