Hauptaufgabe des WDR-Rundfunkrats ist es, als Aufsichtsorgan im Zusammenwirken mit den anderen Organen des WDR, dem Verwaltungsrat und dem Intendanten, dafür Sorge zu tragen, dass der WDR die gesetzlichen Vorschriften im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Auftrags erfüllt
Die Zusammensetzung und die Aufgaben des WDR-Rundfunkrats sind im WDR-Gesetz geregelt.
Unterhalb der Gesetzesebene sind in der WDR-Satzung relevante Regelungen auch für die Arbeit des Rundfunkrats zu finden.
Außerdem hat sich der Rundfunkrat gemäß WDR-Satzung eine Geschäftsordnung gegeben, in der insbesondere Einzelheiten der Beschlussfassung und der Wahlen sowie der Niederschriften geregelt sind, soweit dies nicht durch Gesetz oder Satzung geschehen ist.
Anbei eine Fassung der Geschäftsordnung des Rundfunkrats, in der Verweise zu den entsprechenden Regelungen in WDR-Gesetz und WDR-Satzung enthalten sind.