31.01.2014

Rundfunkrat zur aktuellen Europäischen Medienpolitik

Der WDR-Rundfunkrat betont in seiner Stellungnahme die Bedeutung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste und fordert in der Frequenzpolitik einen Ausgleich im Interesse aller Beteiligten.

Stellungnahme zur aktuellen europäischen Medienpolitik (nach Gesprächen des WDR-Rundfunkrats in Brüssel am 05./06. November 2013)

1. Der WDR-Rundfunkrat verweist nachdrücklich auf den bisherigen Grundsatz der deutschen und europäischen Medienpolitik, dass der Rundfunk wegen seiner Bedeutung für Demokratie und Gesellschaft gleichermaßen Kultur- und Wirtschaftsgut ist.

Dieser besondere Charakter des Rundfunks begründet im deutschen (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG und Rundfunkstaatsvertrag) und im europäischen (Fernseh-Richtlinie bis 2005, Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) ab 2005) Recht eine sektorspezifische Regulierung für elektronisch übertragene Medieninhalte, die auch im Zeitalter des Zusammenwachsens von linearen und nicht-linearen Medienangeboten  beibehalten werden sollte.

2. Der WDR-Rundfunkrat hält es allerdings für notwendig, die Bedeutung des Internets für audiovisuelle Medieninhalte stärker heraus zu arbeiten.

Die Verschmelzung klassischer Rundfunkangebote mit Internetangeboten ist eine große Herausforderung für die Medienpolitik. Der WDR-Rundfunkrat hält hier Antworten für erforderlich, die der Offenheit des Internets auf der einen und der gesellschaftlichen Relevanz des Rundfunks auf der anderen Seite gerecht werden.

3. Vor diesem Hintergrund ist der WDR-Rundfunkrat der Auffassung, dass sich die AVMD-RL grundsätzlich bewährt hat. Die Vorschriften zum Aufbau der Ko- und Selbstregulierung (Art.4 Abs 7) vor allem zum Jugendschutz, sollten intensiver genutzt und nach der Best-Practice-Methode ausgewertet werden.

Bei der Beurteilung der Konvergenz und von Connected-TV geht es aber nicht nur um eine Überprüfung der AVMD-RL, sondern mit hoher Dringlichkeit um wichtige benachbarte Rechtsbereiche, wie die Richtlinie für den elektronischen Handel, das Urheberrecht, das Telekommunikationsrecht und das Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Hinsichtlich des Zugangs und der Auffindbarkeit des Rundfunks im Allgemeinen und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Besonderen sind Regelungen zur Sicherung des besonderen gesellschaftlichen Auftrages zu finden.

Es stellt sich zunehmend das Problem der Marktbeherrschung und damit einer ökonomischen Vermachtung von einzelnen Anbietern (z.B. dominiert Google in manchen Ländern den Markt zu 94%). Gegebenenfalls sind daher medienkonzentrationsrechtliche Schranken zur Vielfaltssicherung erforderlich. Durch die "Appisierung" von Inhalten entwickeln sich neue Gatekeeper-Funktionen, die neue Plattformregulierungen erforderlich machen. Der Rundfunkrat fordert deshalb nachdrücklich, dass die für die Demokratie notwendige Medienvielfalt auch in Zukunft nicht ein Opfer der Konvergenz werden darf.

4. Mit dem Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates über „Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents“ versucht die Europäische Kommission aus Sicht des Rundfunkrats, Kompetenzen der Mitgliedstaaten in der Frequenzpolitik auf die europäische Ebene zu verlagern. Zwar wird in diesem Entwurf formal für den Rundfunk (Art. 2 Abs. 8) eine Ausnahme formuliert, in der es heißt, dass Funkfrequenzen gemeint seien, „die für andere elektronische Kommunikationsdienste als den Rundfunk bestimmt sind". Auf der anderen Seite ist aber durchaus die Rede vom 700-MHz-Band, das in naher Zukunft harmonisiert werden könne.

Frequenzen sind ein öffentliches Gut, sie sind kein reines Wirtschaftsgut. Der WDR-Rundfunkrat fordert deshalb, die Interessen aller Beteiligten in der Frequenzpolitik zu einem fairen Ausgleich zu bringen. Es muss vor Erlass der Verordnung geklärt werden, wo funktionsfähige Ausnahmen für den Rundfunk notwendig und welche praktikablen Lösungen hierfür möglich sind.

Der Rundfunk braucht auch in Zukunft bei der Frequenzversorgung den direkten Weg zum Publikum ohne Gatekeeper. Mindestens bis 2020, d.h. bis zum Umstieg von DVB-T auf DVB-T2, ist der Frequenzbedarf eher noch größer. Insofern hält der Rundfunkrat des WDR Bestandsschutz für unverzichtbar.

5. Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen zur deutschen und europäischen Medienpolitik in der Zeit des Zusammenwachsens von linearen und nicht-linearen Medienangeboten empfiehlt der WDR-Rundfunkrat eine Überprüfung des Rundfunkbegriffes im deutschen Medienrecht und beauftragt den Ausschuss für Rundfunkentwicklung mit der Erarbeitung des Entwurfes für eine entsprechende Stellungnahme.

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