Schlachtung von Rindern

WESTPOL über Tierschutz bei Viehhaltung

NRW will Schlachtung trächtiger Kühe verbieten

Stand: 10.10.2014, 14:10 Uhr

Sie tragen ein Kalb in sich und werden trotzdem geschlachtet: Für trächtige Kühe gibt es bislang keinen effektiven Schutz. Die Föten sterben qualvoll. Politik und Verbände wollen das nun ändern. Wie, ist allerdings unklar.

Von Christian Wolf

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Lange Zeit wurde das Problem verschwiegen, vielen Verbrauchern wird es gar nicht bewusst sein: Bei der Schlachtung von Kühen kommt es immer wieder vor, dass auch trächtige Tiere getötet werden. Die Föten sterben im Mutterleib, ohne betäubt worden zu sein. Die Politik macht sich nun daran, ein gesetzliches Verbot einzuführen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt den Vorstoß.

Remmel: "Meines Erachtens ist das skandalös"

"Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass das bisher rechtlich nicht geregelt ist. Meines Erachtens ist das skandalös", sagt NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) im Interview mit dem WDR-Magazin "Westpol". Es sei "pervers", trächtige Tiere zur Schlachtung zu bringen. In der Regel sei den Landwirten bekannt, ob eine Besamung stattgefunden habe und die Tiere trächtig seien. Es könne allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Praxis auch gewollt sei, um ökonomische Vorteile zu erzielen. "Ich würde mir wünschen, wir kämen dazu, die Schlachtung von trächtigen Tieren zu untersagen", sagt der Grünenpolitiker.

Agrarminister stellen Forderungen

Auf der Agrarministerkonferenz Anfang September in Potsdam haben sich die Fachminister aus Bund und Ländern mit dem Thema befasst. Der Bund wird gebeten, sich auf nationaler und europäischer Ebene "für die Prüfung rechtlicher Bestimmungen" einzusetzen, heißt es in einem Beschluss. Vielen Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, geht dies allerdings nicht weit genug. Sie fordern in einer separaten Erklärung, dass Landwirte ihre hochträchtigen Rinder nicht mehr zur Schlachtung bringen dürfen. Auch sprechen sie sich für ein Transportverbot aus.

Unklarheit über Zuständigkeiten

Nach Einschätzung von Remmel sollten die Regelungen aber nicht nur für hochträchtige Kühe gelten. "Für mich würde das eigentlich noch weitergehen und da suchen wir zurzeit nach rechtlichen Ankerpunkten, diese Praxis generell zu untersagen." Da der Tierschutz in der Verfassung stehe und hier eine tierschutzwidrige Praxis vorliege, sei unabhängig vom Vorgehen der EU auch eine nationale Regelung möglich. Die Bundesregierung sieht das aber nicht so eindeutig. Im Mai schrieb sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, dass nationale Regelungen nicht möglich seien, da die Anforderungen an den Tierschutz beim Schlachten oder Töten von Tieren in Schlachthöfen in einer EU-Verordnung geregelt seien. Und auch mit Blick auf den europäischen Binnenmarkt seien EU-weit einheitliche Maßnahmen angezeigt.

Mittlerweile teilte das Ministerium auf WDR-Anfrage mit, man prüfe den Spielraum für nationale Vorschriften. Im kommenden Jahr soll zudem ein Forschungsprojekt starten, um heraus zu finden, warum und wie viele trächtige Rinder überhaupt geschlachtet werden. Egal auf welcher Ebene es am Ende entschieden wird: Bis zu einem gültigen Gesetz dauert es noch einige Zeit.

Fleischwirtschaft plädiert für privatwirtschaftliche Initiative

Gesicherte Zahlen darüber, wie viele Fälle es im Jahr gibt, liegen bislang nicht vor. In verschiedenen Untersuchungen und Befragungen wird ein Anteil der trächtigen Tiere bei der Rinderschlachtung zwischen 0,2 und 15 Prozent genannt. Die Bundestierärztekammer schätzt den Anteil auf etwa zehn Prozent, was etwa 180.000 tragenden Rindern entspräche. Ein Großteil davon sei im mittleren oder letzten Drittel der insgesamt neun Monate dauernden Trächtigkeit, heißt es. Experten gehen davon aus, dass Föten zumindest in diesem letzten Drittel schmerzempfindlich sind und leiden. Da zwar die Muttertiere, aber nicht die Föten bei der Schlachtung betäubt werden, ersticken diese aufgrund von Sauerstoffmangel.

Auch die Bundestierärztekammer macht sich für ein grundsätzliches Verbot der Schlachtung tragender Kühe stark. Beim Verband der Fleischwirtschaft sieht man das hingegen als nicht so dringlich an. Zwar heißt es auch dort: "Wir wollen keine trächtigen Rinder im Schlachtbetrieb", wie Hauptgeschäftsführerin Heike Harstick zu "Westpol" sagt. Statt gesetzlicher Regelungen plädiere man aber für eine privatwirtschaftliche Initiative. Diese sei flexibler, schneller und wirksamer. Demnach würden sämtliche Tiere vor und nach der Schlachtung auf Trächtigkeit untersucht. Bei positiven Befunden gäbe es dann einen Hinweis an den betroffenen Landwirt. "Ziel ist es natürlich, damit zu erreichen, dass das nicht mehr passiert", sagt Harstick. Die Verantwortung liege im Endeffekt bei den Landwirten.

Problem ist allerdings, dass selbst wenn vor der Schlachtung erkannt wird, dass die Kuh trächtig ist, sie trotzdem getötet werden muss. Aus Gründen des Tierseuchenschutzes dürften die Tiere den Schlachthof nicht mehr verlassen, räumt Harstick ein. Auch lasse sich vorher nicht immer erkennen, ob eine Kuh trächtig ist oder nicht. Ab Januar 2015 soll die freiwillige Überprüfung nach WDR-Informationen starten. Die Feststellung der Trächtigkeit beschränkt sich allerdings auf das letzte Drittel und soll erst nach der Schlachtung stattfinden.

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