Grundsätzlich gilt: Alle Sendungen und Beiträge im Fernsehen und Radio sind urheberrechtlich geschützt. Aus rechtlichen Gründen muss deshalb unterschieden werden zwischen:
1) privater Nutzung
2) schulischer/ wissenschaftlicher Nutzung
3) öffentlicher Nutzung
Je nach Nutzungsart und Anzahl der Sendungen fallen für die Fernseh- und Radiokopien unterschiedlich hohe Gebühren an.
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