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Jörg Schieb und Dennis Horn

COSMO Tech - Die E-Evidence-Verordnung

Stand: 26.11.2019, 00:01 Uhr

Mit der E-Evidence-Verordnung möchte die EU-Kommission Polizei, Behörden und Gerichten in europäischen Mitgliedsstaaten den Zugriff auf elektronische Beweismittel erleichtern. Evidence – das ist Englisch für Beweismittel. Im Zweifel müssen Provider oder Unternehmen in sechs Stunden Daten ausliefern. Das soll Ermittlungen beschleunigen. Doch es gibt erhebliche Kritik an den Plänen. Jörg Schieb und Dennis Horn besprechen mit Elisabeth Niekrenz von der Digitalen Gesellschaft die Lage.

Von Dennis Horn und Jörg Schieb

COSMO Tech - Die E-Evidence-Verordnung

COSMO TECH 26.11.2019 60:00 Min. Verfügbar bis 26.11.2024 COSMO


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[01:20] Der Begriff: E-Evidence-Verordnung

E = Elektronisch. Digital. Evidence = Beweis(mittel).

Dahinter steckt ein Plan der EU-Kommission, die Sicherheitsbehörden – also etwa Polizei, Justiz, Verfassungsschutz – in allen europäischen Ländern einen mehr oder weniger unkomplizierten Zugriff auf Cloud-Daten in Europa ermöglichen will. Und zwar völlig unbürokratisch: Die Anordnung eines Gerichts reicht – schon müssten die Daten herausgegeben werden.

Darüber wollen wir heute sprechen. Und zwar deshalb so früh, weil solche Themen oft erst dann besprochen werden, wenn es (fast) zu spät ist. Diesen Fehler wollen wir diesmal nicht machen. Denn wir wollen wissen und herausarbeiten: Welche Aspekte sind gut und richtig an den Plänen, welche schädlich – und wieso gibt es so viele Proteste...

[04:30] Was steckt dahinter?

Betroffen sind wir alle. Denn wir alle speichern heute Texte, Dokumente, Fotos, Videos in der Cloud. Und um die geht es – um die Dokumente in der Cloud. Da kommen Gerichte, Polizei und Behörden nämlich normalerweise nicht (so einfach) ran.

Wenn ich als Deutscher meine Daten bei einem deutschen Provider speichere – okey, das geht. Aber ein Franzose, der seine Daten in Portugal speichert? Da müssen Gerichte und Behörden in Europa AMTSHILFE beantragen. Es kann zehn Monate und mehr dauern, bis was passiert. Viel zu lange.

Deshalb sollen Behörden es in der EU künftig einfacher haben. Wenn in ihrem Land ein Richter die Herausgabe von Beweismaterial anordnet, muss der Provider – vielleicht sogar die Firma – die Daten herausrücken. Innerhalb von zehn Tagen. In dringenden Fällen sogar innerhalb von sechs Stunden.

Die geplante E-Evidence-Verordnung der EU soll Ermittlungsbehörden raschen und länderübergreifenden Zugriff auf elektronische Beweismittel garantieren. Datenschützer warnen vor der rechtlichen Schieflage des Gesetzentwurfs.

[08:20] Gespräch mit Markus Beckedahl

Nicht akzeptabel aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, sagt Markus Beckedahl. Das Problem wird deutlich. In der Tat ist das ja ein großes Problem: Die Justiz ertrinkt in Arbeit. Die Polizei auch. Selbst Ordnungsbehörden. Es gibt zu wenig Personal, um Recht und Gesetz effektiv durchzusetzen. Das gilt ja auch für die DSGVO.

Beim länderübergreifenden Zugriff auf elektronische Beweismittel dürfen Grundrechte nicht missachtet werden, fordern EU-Datenschützer in einem veröffentlichten Bericht zur sogenannten e-Evidence-Verordnung.

[20:10] Das Erklärvideo der EU-Kommission

[27:40] Gespräch mit Elisabeth Niekrenz, Digitale Gesellschaft

Elisabeth Niekrenz, ass. jur., arbeitet als politische Referentin bei der netzpolitischen Organisation Digitale Gesellschaft. Nach dem Studium der Rechtswissensschaften an der Universität Leipzig absolvierte sie das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden. Sie war als Repetitorin für Strafrecht und Strafprozessrecht tätig und ehrenamtlich in der Asylverfahrensberatung der Refugee Law Clinic Leipzig engagiert. Sie ist Mitherausgeberin des 2018 erschienenen Sammelbandes Chaos – Zur Konstitution, Subversion und Transformation von Ordnung.

Kontakt:

E-Mail: cosmotech@wdr.de


Die nächste Ausgabe von COSMO TECH erscheint am 10. Dezember 2019.