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COSMO Tech - Vorratsdatenspeicherung: Mutter aller Überwachung?

Stand: 26.05.2020, 10:00 Uhr

Vor fünf Jahren ist die zweite Version der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Darüber diskutiert und gestritten wird schon sehr viel länger. Nicht nur in Deutschland, auch in Europa. Viele sehen darin einen erheblichen Eingriff in Grundrechte. Hohe Gerichte haben die Vorratsdatenspeicherung immer wieder einkassiert. Doch Polizei und Ermittlungsbehörden müssen arbeiten können. Wo stehen wir heute? Darüber diskutieren Jörg Schieb und Dennis Horn in der neuen Ausgabe von COSMO Tech mit Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter und dem Fachjuristen Michael Terhaag.

Von Dennis Horn und Jörg Schieb

COSMO Tech - Vorratsdatenspeicherung: Mutter aller Überwachung?

COSMO TECH 26.05.2020 01:02:02 Std. Verfügbar bis 26.05.2025 COSMO


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[02:50] Seit fünf Jahren Vorratsdatenspeicherung 2.0

Nachdem der "Lockdown" bei uns im Land nach und nach gelockert wird, wollen auch wir den thematischen Lockdown aufheben - und uns mal wieder auch anderen Themen zuwenden, die neben Corona auch wichtig sind. Denn die Welt dreht sich weiter.

Heute wollen wir einen Blick zurückwerfen. Denn vor ziemlich genau fünf Jahren wurde bei uns die aktuelle Fassung der Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Es gibt sie aber schon sehr viel länger. Und den Streit darum ebenfalls.

[04:30] Vorratsdatenspeicherung in Zeiten von Corona

Und auch, wenn wir nicht über Corona sprechen wollten: Es gibt eine neue Art von Vorratsdatenspeicherung, die aber kaum jemand so wahrnimmt: Wenn wir in ein Restaurant gehen, dann müssen wir in einigen Bundesländern einen Zettel ausfüllen, zum Beispiel in NRW oder in Niedersachsen. Name. Adresse. Telefonnummer. Von wann bis wann mit wem da gewesen? Wird alles notiert. Mit Kuli! Auf einem nicht einheitlichen Formular. Niemand prüft, ob die Daten datenschutzgerecht erfasst werden, ob sie nach vier Wochen wieder gelöscht werden. Und was ist das: Daten erfassen mit dem Kuli!? Wie in der Steinzeit...

[07:00] Anlasslose Datenspeicherung

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Daten auf Vorrat gespeichert. Sozusagen für schlechte Zeiten. Wenn etwas passiert, wenn Polizei oder Strafverfolgungsbehörden die Daten mal brauchen könnten. Kontaktdaten. Kommunikationsdaten. Wer hat wann mit wem telefoniert? Wenn die Personen nicht überwacht wurden, weiß man das nicht. Wenn aber von jedem Bundesbürger all diese Daten "auf Vorrat" gespeichert werden, ist das auch egal. Denn dann sind sie da.

Die Daten werden "anlasslos" gespeichert. Also nicht, wenn es einen begründeten Anfangsverdacht gibt. Wenn man einer Organisation angehört, Hassprediger ist oder Verschwörungstheorien verbreitet. Nein. Es braucht keinen Anlass.

Im Augenblick ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aber ausgesetzt. Denn am 25. September 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, zwei Klagen gegen die aktuelle Fassung dem EuGH vorzulegen. Das Gericht in Luxemburg soll klären, ob eine nationale Speicherpflicht erlaubt ist. Die Entscheidung ist noch nicht gefallen.

[11:50] Meilensteine der Vorratsdatenspeicherung

Die VDS hat schon eine lange Geschichte. Es wurde schon viel darüber gestritten, nicht nur in der Politik und in der Community, sondern auch vor Gericht. Die wichtigsten Stationen sollten wir kennen, auch unsere Zuhörerinnen und Zuhörer.

[22:00] Datenanalyse: Metadaten der Vorratsdatenspeicherung

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden vor allem Metadaten gespeichert - keine Inhalte. Aber mit den Metadaten lassen sich eine Menge Schlüsse ziehen. Das zeigt unter anderem ein interessantes Projekt.

[24:30] Interview mit Sebastian Fiedler, Bund deutscher Kriminalbeamter

Wir sprechen mit Sebastian Fiedler, er ist Vorsitzender vom Bund deutscher Kriminalbeamter. Er muss schließlich wissen, wie sinnvoll so eine VDS ist, ob sie wirklich was bringt oder nicht. Denn viele sagen: Die VDS hat selbst als sie in Kraft war, viele auch erhebliche Straf- und Terrortaten nicht verhindern können.

[39:00] Interview mit dem Fachjuristen Michael Terhaag

Die Vorratsdatenspeicherung hat eine politische Dimension - aber natürlich auch eine juristische. Für uns Nichtjuristen ist es manchmal schwer zu verstehen, was die VDS bedeutet, was sie darf, was sie nicht darf - wie das mit Europa und Deutschland ist. Und überhaupt: Ist die VDS die Mutter aller Überwachungen, wie wir mutmaßen?

Das besprechen wir mit einem Experten, dem Fachjuristen Michael Terhaag aus Düsseldorf. Unter aufrecht.de erklärt er und sein Team auch schon mal juristische Spitzfindigkeiten - und mit der VDS hat sich Michael schon lange beschäftigt.

Kontakt


E-Mail: cosmotech@wdr.de
Die nächste Ausgabe von COSMO TECH erscheint am 09. Juni 2020